Xanten Oktoberfest-Raub: Täterin bleibt in Haft

Xanten · Im Prozess wegen des Überfalls auf das Xantener Oktoberfest im Jahr 2011 gab es für die Angeklagte aus Xanten in der Revision einen kleinen Erfolg: Ihre Strafe wurde um sechs Monate verkürzt. Grund ist ihre Zeit im Gefängnis in Ecuador.

 Während im Zelt noch gefeiert wurde, überfielen 2011 die ehemalige Chefin eines Sicherheitsunternehmens und zwei Männer mit Baseballschläger und Elektroschockern den Geldkurier, der die Einnahmen zum Nibelungenbad brachte.

Während im Zelt noch gefeiert wurde, überfielen 2011 die ehemalige Chefin eines Sicherheitsunternehmens und zwei Männer mit Baseballschläger und Elektroschockern den Geldkurier, der die Einnahmen zum Nibelungenbad brachte.

Foto: Archiv

Neuauflage im Prozess wegen des Überfalls auf das Xantener Oktoberfest: Nur einen kleinen Erfolg erzielte eine Xantenerin, die wegen schweren Raubes zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war, jetzt im Revisionsverfahren. Das Klever Landgericht sprach nun eine um ein halbes Jahr niedrigere Freiheitsstrafe aus als die Strafkammer in erster Instanz.

Die ehemalige Chefin eines Sicherheitsunternehmens hatte im Oktober 2011 gemeinsam mit zwei ehemaligen Mitarbeitern einen Geldkurier überfallen. Der Kurier hatte die Tageseinnahmen des Oktoberfests am FZX zum Nibelungenbad gebracht. In der Nacht hatten die beiden Männer ihm mit Baseballschläger und Elektroschocker aufgelauert, während die Chefin im Auto saß. Der Angriff mit dem Elektroschocker setzte ihn allerdings nicht außer Gefecht, weil der Stromschlag durch den Kragen abgeschwächt wurde. Nicht mit den gesamten Einnahmen, allerdings mit immerhin knapp 90 000 Euro konnten die Täter fliehen. Das Geld tauchte nie wieder auf.

Die Xantenerin hatte kurz darauf einen Teil ihrer Schulden beglichen. Sie und einer der Mittäter samt Ehefrau wollten sich ein neues Leben in Ecuador aufbauen und verschwanden kurz darauf aus Deutschland.

Das Geld sei im Besitz des schon verurteilten Mittäters gewesen, der in Deutschland blieb, hatte die heute 46-Jährige gesagt. Der habe am Telefon immer wieder neue Erklärungen gefunden, warum er den Anteil der Beute nicht schicken könne. Unter anderem habe er vorgegeben, er habe das Geld vergraben und der Boden sei festgefroren.

Was das Trio nicht wusste: Die Telefonleitungen wurden überwacht. Die Mittäter waren bereits Ende 2012 zu Haftstrafen von sechs sowie fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Xantenerin konnte erst 2013 in Ecuador festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert werden.

Da die Haftbedingungen in Ecuador mit denen in Deutschland kaum vergleichbar seien, hatten die Richter im Revisionsverfahren dies stärker berücksichtigt als die Kollegen in erster Instanz. Nun muss sie ein halbes Jahr weniger verbüßen. Am Schuldspruch ändert sich dagegen nichts.

(bil)
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