Staatsanwaltschaft Köln ermittelt Steuerverfahren gegen Alice Schwarzer hat ein Nachspiel

Die Steueraffäre um Alice Schwarzer ist einem Medienbericht zufolge doch noch nicht abgeschlossen. Demnach hat die Kölner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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Foto: dpa/Henning Kaiser

Die Steueraffäre um Alice Schwarzer ist einem Medienbericht zufolge doch noch nicht abgeschlossen. Demnach hat die Kölner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Schwarzer hatte Selbstanzeige erstattet und 200.000 Euro Steuern auf Zinserträge nachgezahlt. Seit den 80er Jahren hatte sie nach eigenen Angaben auf einem Konto in der Schweiz Geld geparkt und für die Zinserträge keine Steuern entrichtet. Die Selbstanzeige sollte reinen Tisch machen. Sie habe "unaufgefordert die Initiative ergriffen", um das Konto in der Schweiz "zu legalisieren", rechtfertigte sich die 71-Jährige.

Die Publizistin war dabei davon ausgegangen, dass sie mit der Selbstanzeige keine weiteren Strafverfahren wegen ihres Steuerbetrugs mehr befürchten müsste. Der Fall sei aus Sicht der Steuerbehörde bereinigt, ließ Schwarzer wissen.

Nun aber zeigt sich, wie kompliziert die Justiz bei Selbstanzeigen verfährt: Nach Angaben des Nachrichtenmagazins "Spiegel" hat die Staatsanwaltschaft in Köln ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Darin soll geprüft werden, ob Schwarzers Selbstanzeige umfassend und vollständig erfolgte. Andernfalls droht Schwarzer ein rechtliches Nachspiel. Die Ermittler müssen sich demnach mit zwei Konten auseinandersetzen, weil Schwarzer einmal die Bank gewechselt habe.

Das Gesetz verlangt bei Selbstanzeigen eine lückenlose Dokumentation aller steuerlich relevanten Vorgänge. Dass die Staatsanwaltschaft den Fall Schwarzer noch einmal prüft, hat laut Spiegel allerdings nichts Außergewöhnliches. Das sei ein üblicher Schritt.

Allerdings weisen Experten schon seit langem darauf hin, dass die Staatsanwaltschaften mit Selbstanzeigen zunehmend kritischer verfahren. So zählt zu den Voraussetzungen für Straffreiheit auch, dass gegen den Betroffenen noch nicht ermittelt wurde oder er damit nicht rechnen musste.

Weil aber durch die intensive Debatte über Selbstanzeigen und den Ankauf von CDs mit Daten von Steuersündern der Fahndungsdruck öffentlich wurde, musste in der jüngeren Vergangenheit jeder Steuersünder zunehmend damit rechnen erwischt zu werden.

(pst)
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