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Stuttgart Teure Heirat: Witwe muss Rente zurückzahlen

Stuttgart · Für die Frau war es angeblich nur ein Urlaubsspaß, doch der könnte sie nun 71.000 Euro kosten: Eine inzwischen 76-Jährige hatte nach dem Tod ihres ersten Mannes in Las Vegas Ende 2002 wieder geheiratet. Als ihr zweiter Mann 2014 starb, beantragte sie erneut eine Witwenrente. Dabei fiel der Rentenversicherung auf, dass sie während der Zeit der zweiten Ehe zu Unrecht die erste Witwenrente weiterbezogen habe. Die Versicherung forderte 71.000 Euro zurück, wogegen die Frau klagte. Das Landessozialgericht gab der Versicherung in einem gestern veröffentlichten Beschluss recht. (AZ: L 13 R 923/16)

Schon bei der ersten Witwenrente hatte die Frau einen Bescheid bekommen, dass sie eine Wiederheirat mitteilen müsse, weil dann die Rente wegfalle. Die Dame gab an, zu Weihnachten 2002 von ihrem Lebensgefährten mit Flugtickets für Las Vegas überrascht worden zu sein. Dort sei es dann "spontan" zu einer Trauungszeremonie "in Country-Kleidung" und in englischer Sprache gekommen, am Ende gab es eine Heiratsurkunde des Bundesstaats Nevada. Was für die Richter Zweifel an der Spontaneität nährte, war der Umstand, dass die Frau die Sterbeurkunde ihres ersten Mannes im Gepäck hatte.

Die Witwe ging nach eigenen Angaben davon aus, dass die Ehe in Deutschland nicht rechtsgültig sei. Das hatte ihr das Sozialgericht Stuttgart als erste Instanz auch geglaubt. Das Landessozialgericht vertritt dagegen die Ansicht, dass die Klägerin hätte erkennen können, dass ihre Las-Vegas-Trauung mitteilungspflichtig war.

(epd)
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