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Detmold Auschwitz-Urteil: Beide Parteien legen Revision ein

Detmold · Nach der Verurteilung des früheren Auschwitz- Wachmanns Reinhold Hanning zu fünf Jahren Haft muss der Bundesgerichtshof voraussichtlich das Urteil prüfen. Einige Nebenklägervertreter haben Revision eingelegt, wie sie gestern mitteilten.

Auch Hannings Verteidiger Andreas Scharmer kündigte an, vor Fristablauf am heutigen Freitag Revision zu beantragen. "Wir können nicht zulassen, dass ein 94-Jähriger in Haft geht", sagte er. Der frühere SS-Mann des NS-Vernichtungslagers Auschwitz war vergangene Woche wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. So lange das Urteil nicht rechtskräftig ist, bleibt Reinhold Hanning auf freiem Fuß. .

(dpa)
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