Gerichtsverhandlung Bundestag will von "Partei" Geld zurück

Berlin · "Die Partei" und der Deutsche Bundestag streiten vor Gericht über finanzielle Zuschüsse. Es geht um die "Geld kaufen"-Aktion der von Redakteuren des Satiremagazins "Titanic" gegründete Kleinpartei.

Mit der Aktion "Geld kaufen" hatte sich "Die Partei" eine höhere staatliche Förderung gesichert hatte. Der Bundestag verlangt rund 72.000 Euro zurück und erließ eine Strafzahlung von rund 384.000 Euro. Dagegen klagte "Die Partei".

Parteichef Martin Sonneborn sagte: "Wenn wir diesen Prozess verlieren, sind wir drei Tage vor der Bundestagswahl insolvent. Dann eröffnen wir sofort das Bieterverfahren." Es wird erwartet, dass das Gericht seine Entscheidung nach der Verhandlung am Donnerstag fällt.

Politische Parteien bekommen für Wahlerfolge und Spenden Zuschüsse des Bundes, die allerdings gedeckelt sind. Bei der Aktion "Geld kaufen" im Jahr 2014 erhielten Käufer für 25, 55 oder 105 Euro einen 20-, 50- oder 100-Euro-Geldschein sowie zwei Postkarten.

Durch den Geldverkauf waren die Einnahmen der "Partei" um etwa 200.000 Euro gestiegen. Daraufhin bekam die Kleinpartei für 2014 rund 183.000 Euro an staatlicher Förderung.

Kurz darauf wurde die Finanzierung reformiert - seither ist der Gewinn und nicht mehr der Umsatz entscheidend. Die Aktion war auch eine Erwiderung der Satiriker auf einen Goldhandel der AfD, der ebenfalls zu höheren Zuschüssen geführt hatte. Daher der damalige Slogan: "Kauf kein' Scheiß (Gold) (bei der AfD), kauf GELD (bei uns)!"

(csr)
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