Streichung der ungeliebten Zusatzpauschale Krankenkassen bestimmen Beitrag wieder selbst

Berlin · Gesundheitsminister Hermann Gröhe kippt mit der Streichung der pauschalen Zusatzbeiträge den Kern der Reformen von 2007 und 2011. Künftig können die Kassen den Beitragssatz wieder individuell festlegen.

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Foto: ddp

Gesetzlich Versicherte werden künftig keine Post mehr von ihrer Krankenkasse erhalten, in der eine Zusatzpauschale gefordert wird. Die Bundesregierung will die ungeliebte Pauschale, die klamme Krankenkassen bislang erheben durften, wieder abschaffen. Damit wird ein seit mehr als zehn Jahren umstrittenes Feld in der Gesundheitspolitik befriedet.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) plant nach Informationen unserer Redaktion aus Koalitionskreisen ein entsprechendes Gesetz bereits für Anfang Juli. Nach einer Umstellungsphase für die Krankenkassen soll die Neuregelung zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent festgeschrieben

Mit dem neuen Gesetz kehrt Gröhe zu einem Prinzip zurück, das sich über Jahrzehnte bewährt hatte, bevor der einheitliche, gesetzlich festgelegte Beitragssatz geschaffen wurde. Derzeit liegt der allgemeine Beitragssatz bei 15,5 Prozent. Davon zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch jeweils 7,3 Prozent. Weitere 0,9 Prozent, mit denen der Zahnersatz finanziert wird, müssen die Arbeitnehmer allein aufbringen.

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Foto: gms

Der Arbeitgeberanteil soll bei den heutigen 7,3 Prozent festgeschrieben werden. Wenn eine Krankenkasse nun zusätzliche Mittel benötigt, kann sie den individuellen Arbeitnehmeranteil erhöhen. Er wird wie auch der restliche Beitrag direkt vom beitragspflichtigen Einkommen erhoben. Das hat den Effekt, dass künftig alle Preissteigerungen im Gesundheitswesen von den Versicherten allein getragen werden müssen. Der Gesundheitsfonds, über den nach Alter und Krankheit der Versicherten die Gelder an die Krankenkassen verteilt werden, läuft weiter.

"Wichtig ist, dass der Arbeitgeberanteil festgeschrieben bleibt. Damit bleiben auch die Lohnnebenkosten stabil", sagte CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn. Zugleich gebe es weiterhin Wettbewerb zwischen den verschiedenen Kassen. SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach betonte: "Die kleine Kopfpauschale war eine besondere Belastung für Rentner und Geringverdiener." Mit der Gesetzesänderung sei die Debatte um eine Kopfpauschale "für immer" beendet.

Mit der Pauschale kam die Kündigungswelle

Die Regierung will das Gesetz schon im Sommer in Kraft setzen. Dahinter steht zum einen, dass die Kassen Zeit brauchen, das System umzustellen. Zudem sollen auch keine pauschalen Zusatzbeiträge mehr fällig werden. Wegen der guten Konjunktur erhebt diesen derzeit keine Krankenkasse.

Als 2009 die DAK und viele andere Kassen einen pauschalen Zusatzbeitrag einführen mussten, kam es zu Kündigungswellen bei den Kassen. Die City BKK musste sogar schließen. Die Politik hatte die Wirkung der Pauschale unterschätzt. Solche Verwerfungen soll es nicht mehr geben.

Weniger kompliziert wird es dennoch nicht. Die künftig prozentual erhobenen individuellen Beiträge müssen unter den Kassen ausgeglichen werden. Denn die AOK hat traditionell mehr Versicherte mit kleineren Einkommen, während es bei der TK mehr Gutverdiener gibt. "Der Koalitionsvertrag ist eindeutig: Keine Kasse darf benachteiligt werden, weil sie Menschen mit geringeren Einkommen versichert", sagte der Chef des AOK-Bundesverbands, Jürgen Graalmann. "Ich verlasse mich darauf, dass die Bundesregierung ihr Wort hält."

(qua)
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