Beschränkter Soli-Abbau FDP droht Union und SPD mit Verfassungsklage

Düsseldorf · Die FDP hat eine Verfassungsklage gegen den Plan von Union und SPD angekündigt, den Solidaritätszuschlag nur für Soli-Zahler mit unteren und mittleren Einkommen abzuschaffen.

 Wolfgang Kubicki (Archiv).

Wolfgang Kubicki (Archiv).

Foto: dpa

"Selbstverständlich werden die Freien Demokraten eine Verfassungsklage erheben, sollte der Solidaritätszuschlag nicht vollständig in dieser Legislaturperiode abgeschafft werden", sagte FDP-Vize Wolfgang Kubicki unserer Redaktion. "Dies ist schon ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, da von verfassungswegen eine Zweckabgabe entfallen muss, wenn der damit verfolgte Zweck erreicht ist."

Union und SPD haben in ihrem Sondierungsbeschluss vereinbart, den Soli voraussichtlich 2021 nur für Steuerzahler abzuschaffen, die weniger als etwa 60.000 Euro im Jahr versteuern. Über diese Grenze ist eine Gleitzone geplant, um Härten beim Übergang zu vermeiden. Besserverdienende sollen den Soli weiterhin voll bezahlen müssen.

Der FDP gehe es nicht um Verteilungsfragen, sondern "um die Gleichbehandlung vor dem Gesetz", sagte Kubicki weiter. Der Soli treffe gerade die Familienunternehmen "in besonderer Weise, weil er auf deren Gewinn erhoben wird, damit deren Kapitalkraft beeinträchtigt und sie im Wettbewerbs benachteiligt". Allerdings hatte auch die FDP vorgeschlagen, den Soli in einem ersten Schritt nur für untere und mittlere Einkommen abzuschaffen. In einem zweiten Schritt sollten noch während dieser Wahlperiode aber auch die höheren Einkommen entlastet werden.

(mar)
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