Debatte um Obergrenzen Vier wichtige Fragen zu Flüchtlingen in Deutschland

Berlin · Es soll keine Obergrenze für die Aufnahme politisch verfolgter Menschen geben, sagt die Kanzlerin und löst damit eine neue Debatte aus. Wir beantworten vier wichtige Fragen zum Flüchtlingszuzug in Deutschland.

900 Flüchtlinge kommen mit Sonderzügen in Düsseldorf an
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900 Flüchtlinge kommen mit Sonderzügen in Düsseldorf an

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Foto: Christoph Reichwein

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Asylberechtigten und einem Flüchtling?

Wer wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder als Angehöriger einer Gruppe verfolgt wird, bekommt die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Im ersten Halbjahr waren das in Deutschland 48.101 Menschen. Unter ihnen waren 1319 Personen, die politisch verfolgt wurden und deshalb Asyl erhielten. Wer kein Flüchtling ist, dem kann in Deutschland dennoch Schutz gewährt werden, wenn ihm in seiner Heimat Todesstrafe, Folter oder Gewalt drohen. Einen solchen so genannten subsidiären Schutz erhielten in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 785 Personen. 1132 Personen wurden trotz fehlender Flüchtlings-Eigenschaften von Abschiebung verschont, weil ihnen bei Rückkehr erhebliche Gefahren drohen, etwa Krankheiten nicht behandelt werden können.

Wie viele Flüchtlinge können nach Deutschland kommen?

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So leben Flüchtlinge in unserer Region

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Foto: RPO, Laura Sandgathe

Weltweit sind nach einem Bericht des Uno-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) mit rund 60 Millionen so viele Menschen auf der Flucht wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Davon sind allein 11,5 Millionen Menschen Syrer. 7,6 Millionen sind als Binnenflüchtlinge im eigenen Land unterwegs. Die übrigen leben in Flüchtlingslagern im Libanon oder in der Türkei oder haben sich vor allem nach Europa aufgemacht. Wie viele von ihnen noch nach Deutschland drängen, hängt auch von den Signalen ab, die wir aussenden. Durch die moderne Kommunikation hat sich die deutsche Willkommenskultur in den Flüchtlingslagern herumgesprochen. Immer mehr machen sich auf ins Land ihrer Hoffnung. Rein theoretisch könnte in den nächsten Jahren eine Zahl von Flüchtlingen in zweistelliger Millionenhöhe zu uns kommen. Vorher wird aber eine faktische Obergrenze erreicht sein: Mit der einhergehenden Überforderung Deutschlands würde sich auch die Attraktivität für die Flüchtlinge reduzieren.

Wie viele Angehörige werden die Flüchtlinge nachholen?

Anerkannte Flüchtlinge haben das Recht, Ehepartner oder Kinder nachzuholen. Bei Minderjährigen können die Eltern nachziehen. Damit kann sich die Zahl der Einwanderer durch Flucht noch einmal erhöhen. Mit der wachsenden Zahl an Flüchtlingen steigen auch die Ansprüche auf Nachzug. Im vergangenen Jahr wurden beim Auswärtigen Amt 50.000 Anträge auf Familiennachzug gestellt. In diesem Jahr waren es schon 30.000. Allerdings wird sich der Familiennachzug nur deutlich zeitverzögert bemerkbar machen, weil die Auslandsvertretungen der Bundesregierung nicht genug Personal haben, um Begehren zügig zu bearbeiten. Insgesamt wurden in drei deutschen Botschaften in der Türkei (Ankara, Istanbul, Izmir) von Januar bis Ende Juli 2015 nur rund 2600 Visa zur Familienzusammenführung mit syrischen Flüchtlingen in Deutschland gestellt, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linken hervorgeht.

Das Auswärtige Amt betonte in seiner Antwort, dass die "gegenwärtige Situation" nicht an "normalen Maßstäben" gemessen werden könne. "Die jetzigen Wartezeiten von bis zu eineinhalb Jahren sind aus rechtsstaatlicher Sicht völlig inakzeptabel", sagte die Innenexpertin der Linken, Ulla Jelpke. Vielfach begeben sich ganze Familien auf die Flucht. Bei den Alleinreisenden ist damit zu rechnen, dass ein Flüchtling etwa drei Angehörige nachholt.

Die EU-Staaten und ihre Flüchtlingspolitik
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Foto: afp, ak/apr

Was machen wir, wenn wir keine Notunterkünfte mehr haben? Können Gebäude beschlagnahmt werden?

Berührende Bilder: Deutschland heißt Flüchtlinge willkommen
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Foto: dpa, shp hpl

In NRW gibt es ein Landesgesetz, das die Beschlagnahmung von Wohnraum ermöglicht, wenn Sicherheit und Ordnung gefährdet sind. Aus Sicht des Innenministeriums ist die Anwendung dieser Regelung auf absehbare Zeit aber nicht notwendig. Anders sieht die Situation schon jetzt in Berlin aus: Der Senat beschlagnahmte am vergangenen Dienstag, gedeckt durch das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes, ein ehemaliges Bankgebäude der Hypo Real Estate. Das Land wird die Immobilie nun kaufen. Beschlagnahmungen sind nur zulässig, wenn sie verhältnismäßig sind. In Berlin sah der Senat das aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation als gegeben.

(may-, qua, jd, heif)
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