Vorratsdatenspeicherung FDP legt Verfassungsklage ein

Berlin · Die FDP klagt gegen die umstrittene Vorratsdatenspeicherung. Das Parteipräsidium beschloss, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht für Kommunikationsdaten zu organisieren, wie die FDP in einer Erklärung mitteilte.

Vorratsdatenspeicherung: Fragen und Antworten
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Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung

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Foto: dapd, Thomas Kienzle

FDP-Vize Wolfgang Kubicki hatte die Klage kürzlich mit der Begründung angekündigt, die Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Gesellschaft müsse vor "unverhältnismäßigen Angriffen" verteidigt werden.

Das Mitte Oktober im Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition beschlossene Gesetz sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern. Dazu gehören Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie IP-Adressen von Computern.

E-Mails sind ausgenommen, ebenso die Inhalte der Kommunikation. Für Standortdaten, die bei Handy-Gesprächen anfallen, ist eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen.

(AFP)
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