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Düsseldorf Gericht: Geisel durfte nicht die Lichter ausschalten
Düsseldorf · Der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) hat vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) eine Niederlage erlitten. Sein Aufruf an die Bürger, aus Protest gegen die "Dügida"-Demonstration Anfang 2015 das Licht auszuschalten, sowie das tatsächliche Abschalten des Lichts im Rathaus seien rechtswidrig gewesen.
05.11.2016
, 07:18 Uhr
Geisel habe aber, so das OVG, zur Teilnahme an der Demonstration gegen die "Düsseldorfer gegen die Islamisierung des Abendlandes" aufrufen dürfen. Das Gericht wirft ihm nicht in erster Linie eine Neutralitätsverletzung vor, sondern Unsachlichkeit. Geisel lässt offen, ob er vor das Bundesverwaltungsgericht zieht. "Der Dügida- Spuk ist ja vorbei", sagte Geisel.
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