Nordrhein-Westfalen Gutachter soll Ministerpensionen klären

Düsseldorf · In Nordrhein-Westfalen haben Minister nach fünfjähriger Amtszeit einen Pensionsanspruch von 4142 Euro brutto im Monat. Die Zahlung steht ihnen ab 60 zu. Diese Regelung hält der Bund der Steuerzahler NRW für vollkommen überzogen und droht mit einer Volksinitiative, also der Mobilisierung der Bevölkerung.

So viel Pension bekommen die SPD-Minister
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Allerdings hält auch die rot-grüne Landesregierung das entsprechende Ministergesetz für überholungsbedürftig. Dabei gehe es auch um Transparenz, sagte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) auf Anfrage unserer Redaktion: "Die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wie viel Geld die Ministerinnen und Minister bekommen."

Jäger hat inzwischen den Rechtswissenschaftler Heinrich Amadeus Wolff (Frankfurt/Oder) mit einem Gutachten beauftragt. Die Expertise, die auch die Regelungen in anderen Bundesländern einbezieht, soll in etwa sechs Monaten vorliegen. Schwerpunkt ist die Frage, ob die Höhe der Versorgungsbezüge angemessen ist und wie die Versorgung ausgestaltet werden könnte.

Anspruch nach fünf Jahren

Bereits nach einer Legislaturperiode, also nach Ablauf von fünf Jahren, hat ein Minister Anspruch auf eine Pension von mindestens 4142 Euro brutto im Monat, sobald er 60 Jahre alt geworden ist. Dies entspricht genau 30 Prozent seiner Bezüge zu aktiven Zeiten von (nach derzeitigem Stand) 13.806 Euro (davon 13.551 Euro Amtsgehalt plus 255 Euro Familienzuschlag). Zum Vergleich: Ein Rentner, der 45 Jahre lang gearbeitet und durchschnittlich verdient hat, erhält ab dem 67. Lebensjahr eine Rente von lediglich 1250 Euro.

Noch üppiger wird in NRW ausgestattet, wer acht Jahre lang Minister gewesen ist: Er bekommt 5136 Euro monatlich, und das bereits ab einem Alter von 55 Jahren. Um den Höchstsatz von 9906 Euro im Monat zu bekommen, muss man allerdings knapp 23 Jahre Minister gewesen sein.

Diese Rechnung mag theoretisch anmuten (selbst Ministerpräsident Johannes Rau war "nur" knapp 20 Jahre im Amt), doch für den Verwaltungswissenschaftler Heinrich Amadeus Wolff, der seit 2006 als Professor an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder lehrt, hat sie durchaus eine erkenntnisleitende Funktion. Wolff ist von NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) beauftragt worden, ein Gutachten zur Ministerversorgung in Nordrhein-Westfalen anzufertigen.

Vorausgegangen waren heftige Proteste des Bundes der Steuerzahler NRW, der mit einer Volksinitiative gedroht hat. In ihrem Kampf gegen die hohen Minister-Pensionen berief sich die Organisation auf eine von ihr bei TNS Emnid in Auftrag gegebene repräsentative Befragung von 1000 NRW-Bürgern. 68 Prozent sprachen sich demnach gegen die bestehende Regelung aus. Immerhin 41 Prozent zeigten sich bereit, bei einer Volksinitiative mitzumachen. Volksinitiative bedeutet, dass sich der Landtag mit einem bestimmten Thema befassen muss, wenn mindestens 0,5 Prozent der Stimmberechtigten — das sind etwa 66.000 Menschen — dies wünschen und das durch ihre Unterschrift kundtun.

Schon einmal hat der Steuerzahlerbund mit dieser Drohung Erfolg gehabt, als es um die Diätenfrage ging. Erst nach massivem Druck zeigte sich die Landespolitik bereit, in Zusammenarbeit mit zahlreichen gesellschaftlichen Gruppen ein Reformmodell zu entwickeln, das dann 2005 auch tatsächlich vom Landtag verabschiedet wurde, obwohl es für die Neuparlamentarier nicht so vorteilhaft war wie die alte Regelung. Damals wurden fast alle steuerfreien Pauschalen (mit Ausnahme der Krankenversicherung) gekippt und dafür im Gegenzug die Diäten verdoppelt. Dass SPD, Grüne und CDU jetzt noch einmal kräftig zulangen und den Abgeordneten 500 Euro im Monat mehr für die Altersversorgung zugestehen wollen, zeigt, dass auch nach der Diätenreform längst keine Ruhe herrscht, wenn Spitzenpolitiker meinen, nach Belieben "das Fass aufmachen" zu können.

Expertenanhörung im Landtag

Wie der Streit um die Diätenaufstockung ausgeht, wird sich vielleicht schon am Mittwoch bei der Expertenanhörung im Landtag abzeichnen. Bei den Ministerpensionen gilt es dagegen, zunächst Wolffs Gutachten abzuwarten. Möglichst bis Mai, so sagte er unserer Zeitung, wolle er sein Gutachten vorlegen. Dass die geltende Regelung in seinen Augen keinen Bestand haben kann, daran lässt der Jurist keinen Zweifel: Ihm leuchte nicht ein, dass Minister in NRW erst nach fünf Jahren Pensionsansprüche haben. In anderen Bundesländern sei dies bereits nach zwei Jahren der Fall.

Allerdings hält er die dann in NRW einsetzenden Sprünge für nicht nachvollziehbar: Nach fünf Jahren bereits 30 Prozent der Amtsbezüge als Pension — das sei seiner Einschätzung nach eindeutig zu viel. Schließlich bedeute dies, dass während dieses Zeitraums jedes Jahr eine Anwartschaft von sechs Prozent erworben wird. Man müsse versuchen, "die absurden Vor- und Nachteile dieser Sprünge zu vermeiden", meint Wolff.

Er will eigenen Worten zufolge ein Modell vorlegen, das sich "an der erdienten Versorgung" orientiert. Das bedeutet die Berücksichtigung der Ministertätigkeit bei der Anrechnung auf die Pension auch unterhalb der derzeitigen Fünf-Jahres-Grenze. Bei der Verlaufskurve der Pensionszahlungen hat Wolff eben auch den Zeitpunkt der höchsten Versorgung im Auge. Hier liegt NRW mit 23 Ministerjahren im bundesweiten Vergleich keineswegs an der Spitze.

Insgesamt hält auch die rot-grüne Landesregierung das bestehende Ministergesetz für "novellierungsbedürftig", wie der zuständige NRW-Innenminister Jäger betont. Geprüft werden soll auch, ob künftig eine völlig andere Regelung greifen sollte. Der Bund der Steuerzahler hat vorgeschlagen, die aktiven Bezüge der Minister auf 16.500 Euro brutto im Monat heraufzusetzen und dafür alle anderen Zahlungen (Dienstaufwandsentschädigung, Weihnachtsgeld, Trennungstagegeld, Umzugskostenentschädigung) zu streichen. Während der Amtszeit sollen den Ministern jedoch zusätzlich 1600 Euro gezahlt werden, die zum Aufbau einer selbst zu organisierenden Alters- und Hinterbliebenenversorgung verwendet werden müssten. Eine Auszahlung solle nur gegen den Nachweis der sachgerechten Verwendung erfolgen.

(RP/felt/top)
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