Washington Schlappe für Obama: US-Gericht blockiert Gesundheitsreform

Washington · Der Oberste Gerichtshof der USA hat Teile der von Kirchen angefochtenen Gesundheitsreform wenige Stunden vor Inkrafttreten gestoppt. Die Eilentscheidung der Washingtoner Richterin Sonia Sotomayor verbietet der Regierung von US-Präsident Barack Obama die Anwendung eines Gesetzes, das kostenlose Familienplanungsmaßnahmen für Beschäftigte vorschreibt. Sotomayor gab der Regierung bis morgen Zeit, auf ihre Anordnung zu reagieren.

Gegen die Verpflichtung, per "Obamacare" die Kosten der Geburtenkontrolle ihrer Mitarbeiter zu übernehmen, hatten mehrere katholische Gruppen geklagt. Die katholische Kirche lehnt Geburtenkontrolle ab. Nach Obamas Gesundheitsreform müsste sie als Arbeitgeberin ab diesem Jahr die Kosten für die Schwangerschaftsverhütung übernehmen. Das Gesetz sollte am 1. Januar in Kraft treten.

Die Erzdiözese von Washington sprach in einer Reaktion von einem Erfolg für die Religionsfreiheit. Die katholische Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten bat den US-Präsidenten zudem, religiöse Einrichtungen von einer Bestrafung vorerst auszunehmen, wenn sie die Anforderungen des neuen Versicherungsgesetzes nicht erfüllten.

Der Vorsitzende der Bischöfe, Erzbischof Joseph E. Kurtz aus Louisvilles in Kentucky, verwies darauf, dass das Oberste Gericht zwei Klagen gegen das Gesetz zur Verhandlung angenommen habe. Nach Angaben der Bischofskonferenz wurden bislang mehr als 90 Klagen bei Bundesgerichten eingereicht. Die bis jetzt ergangenen Urteile seien überwiegend im Sinn der Kläger ausgefallen.

Dem Gesetz zufolge droht Einrichtungen eine Strafe von 100 Dollar (73 Euro) pro Tag und Beschäftigten, wenn sie keine Krankenversicherungen anbieten, die auch Empfängnisverhütungsmittel und Sterilisationen bezahlen. Davon sind nach Darstellung der Bischofskonferenz auch Universitäten, Krankenhäuser und Sozialdienste in kirchlicher Trägerschaft betroffen. Die US-Regierung räumte für die Versicherungspflicht bereits mehrere Fristverlängerungen und Ausnahmen ein. So sind religiöse Einrichtungen bereits jetzt von der Versicherungspflicht im Rahmen des "Affordable Care Act" ausgenommen. Strittig ist aber, ob der Schutz der Religionsfreiheit generell Einrichtungen in religiöser Trägerschaft sowie private Unternehmer einschließt.

Die Gesundheitsreform Obamas soll insgesamt mehr als 30 Millionen unversicherten Menschen in den USA Zugang zu einer Krankenversicherung verschaffen.

(RP)
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