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Berlin Türken planen 30 weitere Auftritte

Berlin · Das Bundesverfassungsgericht hält ein Wahlkampfverbot für rechtens.

Die Türkei hat die von Bundesaußenminister Sigmar Gabriel gezogene rote Linie für türkische Wahlkampfauftritte überschritten. Trotz Gabriels Warnungen vor weiteren Nazi-Vergleichen beklagte der türkische Vize-Ministerpräsident Nurettin Canikli, dass "die Praktiken der Nazis und des Nationalsozialismus" wieder auftauchten. Zudem warf er Deutschland und anderen EU-Staaten "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" vor, weil sie angeblich Terroristen unterstützten, die in der Türkei Unschuldige ermordeten.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, türkische Wahlkampfveranstaltungen in Deutschland zu verhindern. Weder das Grundgesetz noch das Völkerrecht gäben ausländischen Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern einen Anspruch, nach Deutschland zu reisen, um amtliche Funktionen auszuüben. Die Bundesregierung plant aber auch nach dem Urteil keine Einreiseverbote. Nach türkischen Angaben sind bis zum Tag des Verfassungsreferendums noch 30 Wahlkampfauftritte in Deutschland geplant. Heikel sind die Veranstaltungen auch vor dem Hintergrund des türkischen Wahlrechtes, das ausdrücklich Wahlwerbung im Ausland verbietet.

Bei der Veranstaltungsabsage in Gaggenau hat die Stadt eng mit der Landesregierung zusammengearbeitet. Das berichtete der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU). "Wer bei der Anmeldung einer Veranstaltung tarnt, trickst und täuscht, muss mit den Konsequenzen leben", sagte Strobl unserer Redaktion. Er erwarte, dass auch andere Landesregierungen ihren Kommunen zur Seite stünden. Die türkische Regierung habe sich mit ihren Aussagen ins Abseits gestellt. "Vieles, was man von dort hört, ist absolut unerträglich", erklärte Strobl.

(may-)
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