Meerbusch Juristischer Kampf gegen den Konverter

Meerbusch · Die Stadt setzt in Sachen Konverter-Streit auf die Kanzlei RWP Rechtsanwälte – wie auch schon die Bürgerinitiative

 Auf diesen knappen Konverter-Standortvergleich von Amprion zielt (unter anderem) die Kritik der Rechtsanwälte.

Auf diesen knappen Konverter-Standortvergleich von Amprion zielt (unter anderem) die Kritik der Rechtsanwälte.

Foto: Amprion

Die Stadt setzt in Sachen Konverter-Streit auf die Kanzlei RWP Rechtsanwälte — wie auch schon die Bürgerinitiative

 Bei der Demonstration Anfang Dezember in Osterath zeigte die Anti-Konverter-Initiative, wie gut sie Bürger mobilisieren kann.

Bei der Demonstration Anfang Dezember in Osterath zeigte die Anti-Konverter-Initiative, wie gut sie Bürger mobilisieren kann.

Foto: UD

Der Kampf gegen den von Netzbetreiber Amprion geplanten Konverterstandort Osterath wird auf mehreren Ebenen geführt. Während die Bürgerinitiative den Bürgerprotest koordiniert und in der überregionalen Politik um Zustimmung wirbt, kümmert sich die renommierte Düsseldorfer Kanzlei RWP Rechtsanwälte um die juristische Seite.

Sowohl die Stadt als auch die Bürgerinitiative haben die Kanzlei — dort arbeitet unter anderem der Meerbuscher Landtagsabgeordnete Lutz Lienenkämper (CDU) — beauftragt.

In einer 15-seitigen Stellungnahme haben die Anwälte ihre Argumentation zusammengefasst und an die Bundesnetzagentur geschickt. Das Papier könnte nun zur Grundlage der weiteren Strategie gegen den Konverterstandort Osterath werden. Fazit von RWP: "Der aktuell vorliegende Entwurf des Netzentwicklungsplans und der Umweltbericht zu diesem Entwurf weisen schwere Mängel auf". RWP kritisiert unter anderem zwei Punkte als rechtswidrig:

Umweltbericht In diesem Bericht, der Gegenstand des Konsultationsverfahrens war, seien keine Aussagen zu den Umweltproblemen von Konvertern getroffen worden. Die Anwälte kritisieren, dass speziell die Auswirkungen von Konvertern auf die Gesundheit von Menschen und Tieren nicht untersucht worden seien. Dass die gesetzlich erforderlichen Angaben vollständig fehlten, sei rechtswidrig.

Standortprognose Die Prognose, die Amprion zum Konverterstandort Osterath und möglichen Alternativstandorten gemacht hat, ist in den Augen der Anwälte unzureichend. Ein grundsätzliches Problem sei, dass Amprion nicht offengelegt habe, welche Wertungsmaßstäbe seiner Entscheidung für Osterath zugrunde liegen. RWP: "Es ist nicht erkennbar, welche Überlegungen maßgeblich für die Entscheidung waren (...)". Bekannt ist lediglich eine einzelne, allgemein gehaltene Folie, auf der mehrere Standorte verglichen werden. Ein Kriterium, das dabei laut Amprion für Osterath statt Rommerskirchen spreche, sei die bessere "Reserve für weitere Einspeisung". Warum Osterath jedoch "besser" abschneidet als Rommerskirchen, lasse sich "in keiner Weise erkennen". Ebenso wenig sei ersichtlich, wieso das Kriterium "Freier Trassenraum" in Osterath erfüllt sein soll, jedoch nicht am möglichen Standort Utfort. Die Anwälte: "Damit hat Amprion Anforderungen nicht beachtet, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die ordnungsgemäße Erstellung von Prognosen gelten. Auch das war rechtswidrig".

Desweiteren moniert die Stellungnahme, dass im ursprünglichen Entwurf des Netzentwicklungsplans Amprions Absicht, in Osterath einen Konverter zu errichten und zu betreiben, mit keinem Wort erwähnt wurde. Damit habe Amprion nicht alle gesetzlich erforderlichen Angaben zum Netzausbau gemacht. Die Anwälte sollen Stadt und Initiative auch bei den nächsten Schritten in Sachen Konverter begleiten.

(RP)
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