Wenn das Urteil rechtskräftig wird Weder Promibonus noch Champions League für Hoeneß

Düsseldorf · Uli Hoeneß geht ins Gefängnis. Er akzeptiert die Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Dabei werde der 62-Jährige wie jeder andere Häftling behandelt, versicherte der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten in Deutschland, Anton Bachl.

Fall Uli Hoeneß: "Man hat das Gefühl, seine Hand schütteln zu wollen"
Infos

Fall Uli Hoeneß: "Man hat das Gefühl, seine Hand schütteln zu wollen"

Infos
Foto: afp, iw

Uli Hoeneß kann im Gefängnis nicht auf Erleichterungen aufgrund seiner Bekanntheit hoffen. "Im Gefängnis gibt es keinen Promibonus", betonte der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten in Deutschland (BSBD), Anton Bachl, am Freitag in Straubing. Der inzwischen zurückgetretene Präsident des FC Bayern München werde behandelt wie jeder andere Häftling auch. Der 62 Jahre alte Hoeneß hatte am Freitag angekündigt, auf eine Revision verzichten und die Haftstrafe von dreieinhalb Jahren akzeptieren zu wollen. Sollte auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichten, muss Hoeneß bald ins Gefängnis.

Einen Anspruch auf eine Einzelzelle habe Uli Hoeneß nicht, betonte Bachl. Das hänge von dem Belegungsplan der JVA ab. "Es ist auch möglich, dass Herr Hoeneß Tür an Tür mit Gewaltverbrechern leben muss, oder mit ihnen gemeinsam in einer Zelle sitzt", betonte Bachl.

"Bezahlfernsehen ist nicht erlaubt"

Bei Haftantritt wird Uli Hoeneß laut Bachl medizinisch und psychologisch untersucht. Anschließend wird er Häftlingskleidung tragen. Teure Uhren, Schmuck, Handy oder Smartphone sind nicht erlaubt. Der Gefangene darf in der zwischen acht bis zehn Quadratmeter großen Zelle aber einen Fernseher aufstellen. Die TV-Programme richten sich aber nach dem Angebot der Anstalt. "Bezahlfernsehen, um sich die Champions League anzuschauen, ist nicht erlaubt", betonte Bachl.

Dafür muss Uli Hoeneß, wie jeder andere Gefangene auch, in der JVA arbeiten. Es sei denn, es sprechen gesundheitliche Gründe dagegen oder der Häftling ist im Rentenalter. Dabei wird die Eignung des Gefangenen berücksichtigt, erläuterte der ehemalige Justizbedienstete Bachl. "Herr Hoeneß ist ja Wurstfabrikant. Er kann also in der Küche oder beim Anstaltsmetzger arbeiten, wenn die Justizvollzugsanstalt dies anbietet"

Ob und wann der Ex-Bayernpräsident in den offenen Vollzug kommt, hängt von dessen Führung und Mitarbeit ab. "Sollte er eine Anstellung, beispielsweise beim FC Bayern München, bekommen, darf er tagsüber raus, um dort zu arbeiten", erklärte Bachl. Dies diene der Resozialisierung. Abends muss Uli Hoeneß aber wieder in die Zelle zurück. "Für eine Resozialisierung ist es nicht notwendig, dass ein Häftling sich die Champions League im Stadion anschaut", betonte der BSBS-Vorsitzende.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort