Urteil des DFB-Sportgerichts "Geisterspiel" für den Karlsruher SC

Frankfurt/Main · Fußball-Drittligist Karlsruher SC muss ein Heimspiel in der kommenden Saison unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte den KSC am Montag in Frankfurt zu einem "Geisterspiel".

2. Bundesliga 11/12, Relegation: Karlsruhe - Regensburg
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Damit folgte es in der mündlichen Verhandlung dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses, dem der KSC nicht zugestimmt hatte. Da der Klub umgehend ankündigte, Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einzulegen, kann das erste Heimspiel des KSC am 28. Juli gegen den Halleschen FC wohl doch vor Zuschauern stattfinden.

Der Zuschauerausschluss soll erst vollstreckt werden, wenn das Urteil rechtskräftig ist, was durch die Berufung des KSC noch andauern kann. "Es bleibt zwar nach diesem Urteil bei einem Zuschauerausschluss, aber wir haben wahrscheinlich das Spiel gegen Halle gerettet", sagte KSC-Präsident Ingo Wellenreuther. "Wir haben gekämpft wie ein Löwe."

"Das Urteil hat generalpräventive Bedeutung. Zuschauerausschreitungen haben an Zahl und Umfang erheblich zugenommen. Eine Geldstrafe oder ein Teilausschluss für ein Spiel in der 3. Liga hätten als Strafmaß nicht ausgereicht", erklärte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.

Der DFB ahndete damit insbesondere die Vorkommnisse beim Relegations-Rückspiel des KSC gegen Jahn Regensburg am 14. Mai. Damals hatten rund 200 Karlsruher Zuschauer nach Spielende teilweise gewaltsam das Spielfeld gestürmt, Pyrotechnik abgebrannt und Ordner angegriffen. Auch wurde versucht, den Gästebereich und die Geschäftsstelle zu stürmen. Insgesamt wurden mehr als 70 Personen verletzt, unter ihnen 18 Polizeibeamte.

(dpa)
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