Düsseldorf Betriebsrenten: Gewerkschaften drohen Lufthansa

Düsseldorf · Die Fluggesellschaft nimmt zur Kostensenkung die Betriebsrenten ins Visier. Die Gewerkschaften protestieren.

Pünktlich zum Start des Oktoberfests Ende September, soll an Bord der Lufthansa-Maschinen Richtung New York, Chicago und Tokio die Uniform mit dem Dirndl getauscht werden. Die Trachtenflüge sind laut Lufthansa "eine gelebte Tradition". Den Mitarbeitern ist aktuell jedoch nicht nach Gaudi zumute. Sie fürchten um eine andere Tradition: Die Betriebsrente.

Nachdem die Pläne der Lufthansa bekannt wurden, den Tarifvertrag zum Jahresende zu kündigen, der Inlandsmitarbeitern eine Betriebsrente mit jährlich festem Zinssatz von sechs bis sieben Prozent garantiert, laufen die Gewerkschaften Sturm: "Da geht es ans Eingemachte, da sind keine Kompromisse möglich", sagte Nicoley Baublies, Chef der Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo. Ähnlich äußerte sich die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit. Immerhin kommen Flugmitarbeiter durch die Regelungen auf bis zu 1000 Euro Zusatzrente, Kapitäne sogar auf rund 4000 Euro.

Die Garantie sei laut Lufthansa angesichts der historisch niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt nicht mehr aufrecht zu erhalten. Andere Anbieter von Altersvorsorgeprodukten kämpfen aktuell mit ähnlichen Problemen. Die Lufthansa plant, dass die 60 000 Inlands-Beschäftigten das Kapitalmarktrisiko künftig selbst tragen. So, hofft der Konzern, könne man Kosten sparen. Ihr bisher eingezahltes Geld bekämen die Mitarbeiter auf jeden Fall heraus.

Sollte das Beispiel Schule machen, müssten auch Angestellte anderer Unternehmen zittern. Leicht durchzusetzen sind Änderungen bei Betriebsrenten für Unternehmen jedoch nicht. Wer bereits eine Betriebsrente bezieht, hat Anspruch auf die vereinbarte monatliche Summe, sagt Arbeitsrechtler Julius Reiter von der Kanzlei Baum Reiter & Collegen — auch bei Lufthansa: "Für diejenigen, die bereits eine Betriebsrente bekommen, haben die Pläne wohl keine Auswirkungen." Ähnlich sei es bei den Mitarbeitern, die eine Anwartschaft erworben hätten: "Eine Rentenkürzung wäre hier nur möglich, wenn das Unternehmen existenziell gefährdet ist." Dies zu beweisen sei jedoch schwer. Bei Angestellten, die neu ins Unternehmen kommen, seien hingegen Einschränkungen möglich.

Reiter rät den Arbeitnehmern, sich zu wehren. "Da sind vor allem die Betriebsräte aufgefordert, aktiv zu werden", sagt er. Letztlich könne jeder Betroffene die Initiative ergreifen. Seine Kanzlei hat ähnliche Fälle betreut. Er weiß: "Das Unternehmen ist gut beraten, in dieser Situation einen Konsens zu suchen".

(RP)
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