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Das Girokonto von A bis Z

Täglich haben wir mit Zahlungsein- und -ausgängen auf dem Konto zu tun. Aber nicht alle Begriffe sind geläufig. Ein kleines Lexikon als Hilfestellung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wie bei jedem Vertragsschluss muss der Kunde bei der Eröffnung eines Girokontos die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank oder Sparkasse akzeptieren. Da stehen dann unter anderem Regelungen zu Bankauskünften, Kontovollmachten, Preisen und Entgelten, Pfandrechten und Einlagensicherung. Der Kunde muss der Bank bestätigen, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und sich mit ihnen einverstanden erklärt.

BIC

Hinter der Abkürzung verbirgt sich der "Bank Identifier Code". Dieser Code ist die international gültige Kennzeichnung für eine Bank oder Sparkasse im Sepa-Verfahren, also so etwas wie der Nachfolger der alten Bankleitzahl. Er besteht aus maximal elf Stellen, und dabei können sowohl Buchstaben als auch Ziffern vorkommen. Sie muss bei Sepa-Überweisungen nicht angegeben werden, sondern wird über die Kontonummer Iban eindeutig und automatisch identifiziert (siehe Iban).

Cash Group/Cash Pool In der Cash Group haben sich mehrere Geldhäuser zusammengetan, die ihren Kunden ermöglichen, an Geldautomaten innerhalb dieses Verbundes kostenlos Geld vom Girokonto zu ziehen. Das Gleiche gilt für den Cash Pool. Mitglieder der Cash Group sind die Deutsche Bank mit ihren Töchtern Berliner Bank, Norisbank und Postbank, die Commerzbank und ihr Direktbank-Ableger Comdirect sowie die HypoVereinsbank. Dem Cash Pool gehören derzeit 26 Institute an, darunter die Nationalbank (Essen), die Santander Consumer Bank (Mönchengladbach), die Sparda-Banken und die Targobank (Düsseldorf).

Einlagensicherung

Sie ist als Schutz des Kunden vor der Pleite einer Bank installiert worden. Falls ein Geldhaus in der Europäischen Union Insolvenz anmelden muss, sind Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Sparer gesetzlich geschützt. Zudem greifen noch weitere Sicherungssysteme von Privat- und Volksbanken sowie Sparkassen. Bei den Privatbanken gibt es die freiwillige Mitgliedschaft im Sicherungsfonds des Verbandes BdB, Ähnliches gibt es auch bei den öffentlichen Banken, und bei Sparkassen, Bausparkassen und Genossenschaftsbanken greift im Zweifel die Institutssicherung, bei der die Mitglieder andere Unternehmen in der Krise auffangen und so auch sichern, dass die Kundengelder nicht in Gefahr geraten.

Freistellungsauftrag

Mit einem Freistellungsauftrag verhindert man als Bankkunde, dass bei Kapitalerträgen automatisch Abgeltungssteuer an den Fiskus abgeführt wird. Dieser Auftrag gilt immer für alle Konten bei einer Bank oder Sparkasse. Kapitalerträge sind bis zu 801 Euro (bei Ehepaaren 1602 Euro) steuerfrei. Hat man zu viel Steuern gezahlt, bekommt man diese aber auch ohne Freistellungsauftrag über die Steuererklärung/Steuererstattung zurück.

Geldkarte

Sie ist ein elektronisches Portemonnaie mit einem Inhalt von maximal 200 Euro. Der wird im Voraus bezahlt, die Geldkarte wird mit Guthaben vom Girokonto aufgeladen, und man kann damit im Laden offline zahlen. Es gibt keine Unterschrift mehr und keine PIN, mit der man die Zahlung vom Konto freigibt. Ein Verfahren, das sicherer, aber nur für Kleinbeträge gedacht ist.

Iban

Die international gültige Kontonummer des Zahlungsempfängers, die man bei Überweisungen vom Girokonto angeben muss. Sie setzt sich aus 22 Stellen zusammen: Dem zweistelligen Ländercode (für Überweisungen innerhalb Deutschlands ist das DE), der früheren Bankleitzahl und der früheren Kontonummer, die bei Bedarf mit Nullen aufgefüllt wird, und einer Prüfziffer.

Oder-Konto/Und-Konto Ehepaare beispielsweise haben häufig ein gemeinsames Konto. Aber ist das ein Oder- oder ein Und-Konto? Vermutlich in den meisten Fällen ein Oder-Konto, bei dem jeder einzeln Verfügungen treffen kann - also Geld überweisen, das Konto überziehen, sogar das Konto auflösen. Beim Und-Konto sind Verfügungen, Kontoumschreibungen, Auflösungen und Kontovollmachten zugunsten Dritter nur gemeinschaftlich durch alle Kontoinhaber gültig.

P-Konto

Das sogenannte Pfändungsschutzkonto bewahrt den Inhaber davor, dass das Konto von Gläubigern im Zweifel komplett geräumt wird. Automatisch geschützt ist monatlich ein Guthaben von 1073,88 Euro (Grundfreibetrag). Auf das P-Konto hat jeder einen Anspruch, er muss es aber bei seiner Bank oder Sparkasse beantragen. Jeder darf nur ein P-Konto haben.

Sepa

Die Abkürzung steht für Single European Payment Area, den einheitlichen europäischen Zahlungsraum. Dahinter verbirgt sich das vereinheitlichte Verfahren zur Abwicklung bargeldloser Zahlungen. Das Verfahren wurde bei Transaktionen zwischen Geschäftsleuten ab August 2014 eingesetzt. Privatnutzer müssen das Sepa-System mit Iban und Bic seit Februar 2016 anwenden.

TAN

Jeder Zahlungsvorgang beim Online-Banking hat eine eigene Vorgangsnummer, die Transaktionsnummer. Sie wird als Passwort nur einmal für einen Vorgang vergeben, beispielsweise wenn man online Geld überweisen oder einen Dauerauftrag einrichten will. Die Nummer wird dem Kunden entweder per Post mitgeteilt oder auf sein Handy geschickt. Es gibt aber noch aufwendigere Verfahren.

Wertstellung (Valuta)

Der Tag, an dem Geld verbucht wird, ist nicht immer deckungsgleich mit dem Tag, an dem ein Betrag gutgeschrieben wird. Das ist zum Beispiel wichtig für die Frage, ob das Konto überzogen wird und Dispozinsen fällig werden.

Zinsbescheinigung Einmal im Jahr stellt die Bank dem Kunden eine Bescheinigung über die im Vorjahr erzielten Kapitalerträge und die darauf entfallenden Steuern aus. Diese Bescheinigung dient als Vorlage beim Finanzamt, wenn man die Steuererklärung einreicht. Wenn die Kapitalerträge den Steuerfreibetrag von 801 (1602) Euro nicht überschreiten, wird keine Steuer mehr fällig. G. WINTERS

(RP)
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