Luxemburg EuGH stärkt Rechte von Stromkunden

Luxemburg · Versorger müssen über Preisanstieg in Grundversorgung früher informieren.

Strom- und Gas- anbieter müssen ihre Kunden vor Preiserhöhungen genau über den Grund und Umfang informieren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern festgelegt. Die Richter kippten Klauseln in Verträgen für deutsche Kunden, nach denen Unternehmen die Preise einseitig anheben können. Diese Regeln widersprächen europäischem Recht. Die Richter erlaubten Kunden, Zahlungen aus der Vergangenheit zurückzufordern (Aktenzeichen: C-359/11 und C-400/11).

Im konkreten Fall, den der Bundesgerichtshof dem EuGH vorgelegt hatte, ging es um Kunden, die gegen Stadtwerke in Ahaus und Schussental geklagt hatten. Die Kunden hatten von 2005 bis 2008 einen Grundversorgungsvertrag für Strom und Gas abgeschlossen. Nach den damaligen Bestimmungen konnten Versorger bei solchen Kunden die Preise ändern, ohne über Anlass und Umfang zu informieren. Den Kunden stand nur im Nachhinein ein Kündigungsrecht zu. Dies sei nicht rechtens, meinten die EU-Richter. Dem Kunden müsse frühzeitig die Befugnis erteilt werden, gegen eine solche Änderung vorzugehen. Dazu müsse er rechtzeitig und ausführlich informiert werden.

Ausdrücklich lehnte der EuGH eine zeitliche Begrenzung seines Urteils ab. Es sei nicht belegt, dass das rückwirkende Kippen der bisherigen Regeln die gesamte Strombranche in Deutschland erschüttern würde, so die Richter. Damit haben Kunden das Recht, auch gegenüber Jahre zurückliegende Preiserhöhungen vorzugehen, sofern sie sich schon damals wehrten.

(RP)
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