Paritätischer Wohlfahrtsverband "Hartz-IV-Satz muss auf 485 Euro angehoben werden"

Berlin · Der Anstieg des Hartz-IV-Regelsatzes um acht Euro auf 399 Euro zum 1. Januar ist nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands völlig unzureichend.

13 Fakten zu Hartz IV
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Foto: dpa, Oliver Berg

Der Regelsatz sei "mutwillig kleingerechnet" worden und erfülle nach wie vor nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, kritisierte der Verband am Montag. Die Karlsruher Richter hatten zuletzt im Juli 2014 deutliche Nachbesserungen bei der Bedarfsermittlung gefordert. Nach einer Expertise des Paritätischen ist eine Erhöhung des Regelsatzes um 24 Prozent auf 485 Euro notwendig, um das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern.

"Angesichts der Armut der Menschen in Hartz IV und in der Altersgrundsicherung ist die Erhöhung des Regelsatzes um gerade einmal zwei Prozent geradezu lächerlich gering", klagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider. "Mit dieser Erhöhung wird Armut nicht bekämpft, sondern zementiert." Bereits bei der Berechnung der Regelsätze für 2011 sei "getrickst und manipulativ in die Statistik eingegriffen" worden, um den Regelsatz kleinzurechnen und das Hartz-IV-Niveau möglichst niedrig zu halten.

Die geringe Erhöhung 2015 sei nichts anderes als "die bloße Fortschreibung dieser Willkür". Wenn die Bundesregierung ihr selbst gewähltes Statistikmodell konsequent anwenden würde und sie den Mindestbedarf der Leistungsbezieher in Hartz IV, Sozialhilfe und Altersgrundsicherung wirklich decken wollte, müsste der Regelsatz bei 485 Euro liegen, erklärte der Verband weiter. Er bezog sich bei seinen Berechnungen wie die Bundesregierung auf die so genannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, berücksichtigte dabei aber unter anderem auch die regelsatzspezifische Preisentwicklung.

Der Verband forderte die Bundesregierung auf, insbesondere zügig für deutliche Verbesserungen bei der Übernahme der Kosten für Haushaltsstrom und Verkehr zu sorgen sowie wieder einen Rechtsspruch auf einmalige Leistungen, etwa für Möbel und Hausrat, in Hartz IV zu verankern. Es sei nicht akzeptabel, dass die Bundesregierung auf entsprechende Aufforderungen des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli 2014 noch immer nicht reagiert habe, kritisierte Schneider.

(AFP)
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