Handwerk Kein Lohnanspruch bei Schwarzarbeit

Karlsruhe (dpa) Schwarzarbeiter haben keinerlei Anspruch auf die Entlohnung ihrer Arbeit. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Handwerksbetriebs aus Schleswig-Holstein ab, der seinen Restlohn eingefordert hatte.

"Schwarzarbeit ist nach dem Gesetz kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität", sagte der Vorsitzende Richter Rolf Kniffka in Karlsruhe zur Urteilsbegründung. Ein Vertrag über Schwarzarbeit sei daher unwirksam, ein vertraglicher Anspruch auf Bezahlung bestehe nicht. Ein Schwarzarbeiter habe auch kein Recht darauf, dass ihm der Wert seiner Arbeit ersetzt werde.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort