Bonn Solarworld muss Insolvenz anmelden

Bonn · Der Solarhersteller Solarworld AG will Insolvenz anmelden. Der Vorstand sei zu der Überzeugung gelangt, dass "keine positive Fortbestehensprognose mehr bestehe, die Gesellschaft damit überschuldet sei und somit eine Insolvenzantragspflicht bestehe", teilte das Unternehmen in einer Pflichtmitteilung an die Börse mit. Ohne eine solche Prognose müssen überschuldete Firmen wie Solarworld innerhalb von drei Wochen Insolvenz anmelden. Der Vorstand werde vor diesem Hintergrund unverzüglich einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht stellen, kündigte das Unternehmen an. Für die Tochtergesellschaften der Solarworld AG werde die jeweilige Insolvenzantragspflicht geprüft, hieß es in der Mitteilung.

Das Unternehmen begründete den Insolvenzantrag mit dem "aktuellen Geschäftsverlauf" und "weiter voranschreitenden Preisverwerfungen". Der Solarkonzern hatte noch Ende März angekündigt, mit einem scharfen Sparprogramm bis 2019 wieder aus der Verlustzone kommen zu wollen. Finanzchef Philipp Koecke hatte damals betont, dass im Konzern noch rund 120 Millionen Euro Eigenkapital steckten und nur diese Zahl relevant sei. Das Unternehmen habe 88 Millionen Euro an liquiden Mitteln, hatte Koecke gesagt. Das Geld reiche auch für die geplanten künftigen Investitionen eines "mittleren zweistelligen Millionenbetrages im Jahr", hatte es damals geheißen. Mit dem Abbau von 400 Stellen und zahlreichen Einzelmaßnahmen sollten die Kosten um ein Fünftel verringert werden. Ein Sozialplan wurde an den deutschen Standorten in Arnstadt (Thüringen) und Freiberg (Sachsen) bereits verhandelt. Im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen unter dem Strich knapp 92 Millionen Euro Verlust ausgewiesen.

Solarworld kämpft mit stetig sinkenden Preisen für Solarmodule und einer bedrohlichen Klage in den Vereinigten Staaten. Dort hat der ehemalige Siliziumlieferant Hemlock Solarworld vor vier Jahren wegen nicht erfüllter Abnahmezusagen auf umgerechnet rund 720 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Ein amerikanisches Gericht hat diesen Anspruch im Sommer des vergangenen Jahres bejaht, Solarworld ging in Berufung. Rücklagen für den Fall, dass die Amerikaner den Streit gewinnen und Solarworld die Forderung begleichen muss, hatte das Unternehmen bis Ende März noch nicht gebildet. Damals hatte der Vorstand die Forderung von Hemlock hierzulande für nicht durchsetzbar gehalten.

(RP/dpa)
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