Sieg im Markenstreit BGH: Nur Langenscheidt darf die Farbe Gelb benutzen

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entscheiden: Seit fast sechs Jahrzehnten ist die Farbe Gelb das Markenzeichen für Langenscheidt-Wörterbücher - diese Farbe darf deshalb nicht von der Konkurrenz verwendet werden.

 Langescheidt darf das typische Gelb für sich beanspruchen.

Langescheidt darf das typische Gelb für sich beanspruchen.

Foto: dpa, mjh soe

Im Markenrechtsstreit um die Farbe Gelb hat der BGH nun dem Münchner Wörterbuchverlag recht gegeben. Der Sprachlern-Softwarehersteller Rosetta Stone darf die Farbe nicht mehr verwenden. Die obersten deutschen Zivilrichter begründeten dies am Donnerstag damit, dass der Verbraucher die beiden Marken verwechseln könnte. "Hochgradig ähnlich" seien nicht nur die Gelbtöne, sondern auch die Produkte (Az.: I ZR 228/12).

Langenscheidt hatte sich 2010 die Farbmarke Gelb für seine zweisprachigen gedruckten Wörterbücher eintragen lassen. Weil Rosetta Stone beim Internetauftritt, in der Werbung und auf Verpackungen ebenfalls Gelb verwendete, hatte der Münchner Verlag eine Verletzung seiner Markenrechte geltend gemacht und den Konkurrenten beim Oberlandesgericht Köln erfolgreich auf Unterlassen und Schadenersatz verklagt. Die dagegen eingelegte Revision von Rosetta Stone wies der BGH nun zurück.

Von Rosetta Stone war bis zum Nachmittag keine Stellungnahme zu erhalten. Eine Langenscheidt-Sprecherin begrüßte dagegen den Richterspruch: "Wir freuen uns natürlich sehr", sagte sie - zumal der BGH den Markenschutz auch für wörterbuchverwandte Produkte wie die Sprachlernsoftware bestätigt habe. Denn Langenscheidt gibt längst nicht mehr nur Wörterbücher in Printform heraus, für die das Gelb geschützt wurde. Der deutsche Sprachwörterbuch-Marktführer bietet inzwischen auch Online-Kurse, Lern-Apps oder Audio-CDs mit Büchern an.

Weitere Prüfungen anhängig

Die Farbfrage beschäftigt den BGH aber weiter: Der Softwarehersteller Rosetta Stone hatte auch die Löschung der Langenscheidt-Farbmarke beantragt. Ob das Bundespatentgericht das zu Recht ablehnte, prüft der BGH in einem zweiten Verfahren. Am 23. Oktober will Karlsruhe darüber verhandeln (Aktenzeichen I ZB 61/13). Der I. Zivilsenat wartete nicht auf den Ausgang dieses Verfahrens, weil er nach den Worten des Vorsitzenden Richters Wolfgang Büscher "keine überwiegende Wahrscheinlichkeit" sah, dass die Marke gelöscht werde. Auch Langenscheidt geht davon aus, dass "dieses Verfahren positiv für die Marke entschieden wird".

Charakteristisch für die Langenscheidt-Wörterbücher sind seit 1956 die gelbe Farbe und das blaue "L". So sind seit 1986 auch andere Sprachlernprodukte des Unternehmens gestaltet. Rosetta Stone bietet in Deutschland seit 2010 Lernsoftware für 33 Sprachen - und wirbt dafür in Gelb mit schwarzer Schrift und einem blauen Logo. Damit besteht laut BGH "markenrechtliche Verwechslungsgefahr".

Zwar werde Farbe in der Werbung oder auf einer Ware in der Regel als Gestaltungsmittel und nur ausnahmsweise als Marke aufgefasst. "Auf dem inländischen Markt der zweisprachigen Wörterbücher prägen jedoch Farben die Kennzeichnungsgewohnheiten", so der BGH. So stehe Gelb für Langenscheidt mit einem 60-prozentigen Marktanteil im Inland, und Grün für die Konkurrenz aus dem Klett-Verlag (20 Prozent Marktanteil).

Übrigens kämpft nicht nur Langenscheidt um seine "Hausfarbe": Auch die deutschen Sparkassen streiten seit Jahren um ihr Rot mit der spanischen Bank Santander. Das BGH-Urteil dürfte aus Sicht des Markenrechtlers Andreas Schulz nicht auf diesen Streit zu übertragen sein, weil die Ansprüche der Sparkassen sehr viel weiter gingen als der Markenschutz für Gelb von Langenscheidt. Das Urteil berührt auch nicht "gelbe Markenrechte" anderer wie der Post oder des ADAC: "Wörterbücher sind keine Paketsendungen und keine Automobil-Dienste", erläuterte Markenrechtler Jens Matthes.

(dpa)
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