Cum-Ex-Geschäfte Drogerie-Unternehmer Müller verklagt Privatbank

Ulm · Drogerieunternehmer Erwin Müller fordert 45 Millionen Euro von der Schweizer Privatbank Safra Sarasin. Er wirft dem Geldhaus vor, ihn falsch beraten zu haben. Es geht in dem Fall um mittlerweile verbotene Cum-Ex-Transaktionen.

 Erwin Müller ist Inhaber der gleichnamigen Drogeriekette.

Erwin Müller ist Inhaber der gleichnamigen Drogeriekette.

Foto: dpa, pse nie nar frk

Das Ulmer Landgericht hat die Verhandlung zur seit Jahren anhängigen Millionen-Klage des Drogerie-Unternehmers Erwin Müller gegen die Schweizer Bank J. Safra Sarasin eröffnet. Der 84-jährige Müller erschien am Montag nicht vor Gericht. Er ließ sich von seinem Anwalt Eckardt Seith vertreten. Müller fordert von der Bank Sarasin Schadenersatz in Höhe von 45 Millionen Euro wegen angeblicher Falschberatung bei einer Investition in den Luxemburger Sheridan-Fonds.

Der Ulmer Milliardär, dessen Drogerie-Kette mehr als 750 Filialen in Deutschland und anderen Länder umfasst, klagt als Privatmann. Er will von der Schweizer Bank im Unklaren über die enormen Risiken des Sheridan-Fonds gelassen worden sein. Ihm sei eine Rendite von zwölf Prozent in Aussicht gestellt worden, aber es sei keine Aufklärung über das tatsächliche Geschäftsmodell des Fonds erfolgt.

Bei dem Sheridan-Fonds handelte es sich um sogenannte Cum-Ex-Transaktionen, bei denen der deutsche Fiskus durch mehrfach beantragte Erstattungen auf in Wirklichkeit nur einmal einbehaltene Kapitalertragssteuern geschröpft wurde. Das Bundesfinanzministerium hatte dies 2012 unterbunden.

(th/dpa)
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