Kommentar zur gestoppten CO-Pipeline Schlag gegen den Industrie-Standort NRW

Meinung | Düsseldorf · Die Bürger, die seit Jahren gegen die CO-Pipeline kämpfen, können sich freuen. Die Entscheidung ist verwunderlich - und keine gute Nachricht für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen.

Kommentar zur gestoppten CO-Pipeline: Schlag gegen den Industrie-Standort NRW
Foto: dpa

Die Röhre, die den wichtigen, aber giftigen Rohstoff von Dormagen zum Bayer-Werk nach Krefeld bringen soll, wird auch weiterhin nicht in Betrieb gehen. Das Oberverwaltungsgericht hält das Rohrleitungsgesetz, das der Landtag 2006 beschlossen hat und das Basis für die vorgenommen Enteignungen von Grundstücks-Eigentümern war, für verfassungswidrig. Deshalb muss sich nun das Bundesverfassungsgericht mit der Röhre beschäftigen. Und das dauert erfahrungsgemäß Jahre.

Die Entscheidung ist verwunderlich. Die Frage nämlich, ob die Pipeline dem Wohl der Allgemeinheit dient und deshalb Enteignungen rechtfertigt, spielte für die Vorinstanz keine große Rolle. Diese hatte nur Nachbesserungsbedarf zu Sicherheitsfragen (Erdbeben, Bodenverflüssigung) angemeldet. Die OVG-Richter haben nun ihren Spruch an der Frage des Allgemeinwohls festgemacht und zugleich geschickt den schwarzen Peter nach Karlsruhe weitergereicht.

Vor allem aber ist der Spruch ein Schlag gegen den Wirtschaftsstandort NRW. Bayer hat beim Bau der Pipeline viele Fehler gemacht und die Sorgen der Bürger unterschätzt. Dass aber ein Konzern acht Jahre, nachdem der Landtag mit großer Mehrheit das für die Enteignung grundlegende Rohrleitungsgesetz verabschiedet hat, noch immer nicht weiß, ob er die Pipeline betreiben darf, ist blamabel für Justiz, Kommunal- und Landespolitik in NRW. So kann ein Wirtschaftsstandort nicht funktionieren. Die Wirtschaft muss die Entscheidungen der Gerichte akzeptieren, aber sie braucht klare Entscheidungen und Planungssicherheit.

Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass Bayer perspektivisch die Pipeline kippt, und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Kunststoff-Werks Krefeld weiter zurückfällt. Sollte das einst schließen, können die Richter in Münster aber sagen: Wir sind es nicht gewesen.

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