Gleiche Versicherungstarife für Mann und Frau Die Folgen des Unisex-Urteils

Düsseldorf · Jetzt ist es amtlich. Zwischen Mann und Frau gibt es keinen Unterschied mehr, zumindest nicht bei Versicherungstarifen. Doch der vermeintliche Fortschritt hat seinen Preis. Versicherungspolicen werden auf breiter Front teurer – für Mann und Frau.

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Foto: ddp

Jetzt ist es amtlich. Zwischen Mann und Frau gibt es keinen Unterschied mehr, zumindest nicht bei Versicherungstarifen. Doch der vermeintliche Fortschritt hat seinen Preis. Versicherungspolicen werden auf breiter Front teurer — für Mann und Frau.

Zu dieser kühnen Feststellung hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) aufgeschwungen. In einem spektakulären Urteil haben die Luxemburger Richter den privaten Versicherungen geschlechtsspezifische Tarife untersagt. Die neuen Unisex-Tarife gelten aber nur für Neuverträge. Der Richterspruch aus Luxemburg war in Schlag ins Kontor der Versicherungsbranche. Er hebelt ein zentrales Prinzip der Privatversicherer aus, den Grundsatz der Risikodifferenzierung.

Bisher hatten Versicherungen die Möglichkeit, für Männer und Frauen in den Tarifen die unterschiedlichen Risiken abzubilden. Für geringere Risiken konnten niedrigere Prämien berechnet werden als für höhere. Im Branchenjargon wurde unterschieden zwischen "guten" und "schlechten" Risiken. Frauen mussten in der Kfz-Haftpflicht weniger zahlen als Männer, weil sie nachweislich weniger Schadensfälle aufweisen. Bei Rentenversicherungen waren für Männer die Prämien preiswerter, weil sie statistisch eine geringere Lebenserwartung haben. Kein Mensch hat sich darüber aufgeregt. Jetzt wird alles in einen Topf geworfen. Die neuen Unisex-Tarife sind das Ergebnis einer Mischkalkulation bzw. Quersubventionierung, bei der zwangsläufig immer ein Geschlecht benachteiligt wird. Aber der Reihe nach:

Ab wann und für wen gelten die Unisex-Tarife?

Der Richterspruch aus Luxemburg wird am 21. Dezember 2012 gleichzeitig in allen EU-Staaten wirksam. Von diesem Tag müssen bei Neuverträgen Unisex-Tarife angewendet werden. Das krumme Datum kurz vor dem Jahreswechsel, das dazu noch auf einen arbeitsfreien Samstag fällt, ist auf eine Aufschubfrist zurückzuführen. Bestandsverträge sind von der Neuregelung grundsätzlich nicht betroffen.

Aufpassen müssen allerdings Kunden, die irgendwann einen bestehenden Vertrag ändern wollen. Derartige Änderungen werden ab 21. Dezember wie ein Neuabschluss behandelt. Dagegen schützt die in vielen Altverträgen enthaltene Nachversicherungsgarantie. Verbreitet ist auch eine Veränderungsklausel, die eine regelmäßige Anpassung (Dynamisierung) von Leistung und Beitrag vorsieht. In diesen Fällen gelten bei Änderungen die alten Konditionen.

Welche Versicherungen sind betroffen?

Was sagen Experten zu den Unisex-Tarifen?

Dr. Richard Herrmann, Vorstand der unabhängigen Beratungsfirma Heubeck AG: "Was auf den ersten Blick wie ein Urteil im Sinne der Gleichberechtigung anmutet, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Nachteil für den Verbraucher. Statt mehr Gerechtigkeit bringen Unisex-Tarife höhere Kosten, sowohl für die männlichen wie für die weiblichen Kunden." Prof. Jürgen Strobel, Institut für Versicherungswesen der Fachhochschule Köln:: "Unisex-Tarife sind immer für das Geschlecht interessant, das in dem jeweiligen Tarif als das schlechtere Risiko dargestellt ist. Schlechte Risiken sind für den Versicherer aber teurer. Sie müssen in ihren Kalkulationen berücksichtigen, dass jetzt eventuell mehr dieser schlechten Risiken ihre Produkte kaufen und gerade bei lang laufenden Verträgen Sicherheiten einbauen. Das wirkt sich unvermeidlich auf den Preis aus.

Die Zeitschrift "Finanztest" hat im September 2012 Tarifinformationen von elf großen Versicherern ausgewertet. Tendenz: Im Schnitt werden die Beiträge steigen. Für Männer werden bei Neuabschlüssen ab 21. Dezember private Rentenversicherungen, Rürup-Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und private Pflegezusatzversicherungen deutlich teurer, die Pflegepolicen sogar bis zu 40 Prozent. Die Mehreinnahmen bei den Männern führen aber nicht dazu, dass Frauen nun wesentlich weniger bezahlen müssten. Für sie sinken die Beiträge in diesem Segment nur um wenige Prozentpunkte. Auch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden für Männer deutlich steigen. Erwartet werden Erhöhungen von bis zu 30 Prozent. Umgekehrt sieht es zum Beispiel bei der Risikolebensversicherung aus. Hier müssen Frauen künftig tiefer in die Tasche greifen. Die Policen werden rund 40 Prozent teurer. Auch Unfallversicherungen für Frauen steigen im Preis. Bisher wurden Frauen grundsätzlich der niedrigen Gefahrengruppe A zugeordnet. Nun kommen sie bei Ausübung eines risikoreichen Berufes in Gruppe B und müssen rund 100 Euro mehr zahlen.

Für wen besteht Handlungsbedarf?

Das Thema Unisex-Tarife kommt für viele Verbraucher überraschend. Aber die meisten können es auch schnell wieder vergessen, denn bestehende Verträge sind nicht betroffen. Für sie gilt Bestandsschutz. Jedenfalls haben die Versicherer viel Zeit gebraucht, um die Unisex-Produkte zu entwickeln. Erst jetzt wird klar, dass das Augenmerk im Moment vor allem den nur noch bis 20. Dezember geltenden Bisex-Tarifen gelten sollte. Sie sind in bestimmten Fällen günstiger als die kommenden Einheitstarife. Für Frauen sind folgende Bisex-Tarife attraktiv: Kfz-Haftpflicht, Kapitallebensversicherung, Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeit. Bei Männern rechnen sich Bisex-Tarife in der privaten Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung Pflegetagegeldversicherung. Die Unisex-Tarife laufen nicht weg. Experten des Analysehauses Morgen & Morgen rechnen damit, dass die Versicherer ihre neuen Tarife im ersten Halbjahr 2013 noch einmal überarbeiten. Erstens liegen dann Erkenntnisse vor über das Kundenverhalten. Zweitens wird auf Wettbewerbsangebote reagiert.

Was raten die Verbraucherverbände?

Die Verbraucherverbände sehen die neuen Unisex-Tarife mit gemischten Gefühlen. Einerseits begrüßen sie die geschlechtsneutrale Gleichstellung, auf der anderen Seite können sie den Beitragserhöhungen keinen Beifall spenden. Generelle Empfehlung:

Niemand sollte sich zu einem Neuabschluss drängen lassen. Die Versicherer kommen in diesen Tagen mit einer Vielzahl von Unisex-Tarifen auf den Markt. Gleichzeitig sind aber auch noch die Bisex-Tarife im Angebot. Von Übersicht und Transparenz kann keine Rede sein. Hier gilt es, die Angebote bis zum Stichtag 21. Dezember sorgfältig zu prüfen.

(das)
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