Flüchtlinge in NRW Familien sollen nicht mehr nachts abgeschoben werden dürfen

Düsseldorf · Flüchtlingsfamilien mit Kindern sollen in Nordrhein-Westfalen künftig nicht mehr nachts abgeschoben werden. Ein entsprechender Erlass werde vorbereitet, sagte NRW-Innenminister Ralf Jäger.

 Die Abschiebepraxis in NRW soll sich verändern.

Die Abschiebepraxis in NRW soll sich verändern.

Foto: dpa, seb bsc

In Nordrhein-Westfalen sollen Flüchtlingsfamilien mit Kindern künftig nicht mehr zur Nachtzeit abgeschoben werden. Ein entsprechender Erlass des Innenministeriums an die Ausländerbehörden sei "in Vorbereitung", teilte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) am Freitag auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion im Düsseldorfer Landtag mit. Auf Bitten von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) solle in NRW ein "Rückführungs-Management" entwickelt werden, damit Abschiebemaßnahmen, von denen auch Kinder betroffen seien, nicht mehr zur Nachtzeit beginnen müssten. Hierdurch sollten Kindern zusätzliche Belastungen erspart werden.

Im November hatte die nächtliche Abschiebung einer fünfköpfigen Flüchtlingsfamilie aus dem westfälischen Ibbenbüren nach Albanien Schlagzeilen gemacht. Die örtliche katholische Pfarrgemeinde Heilig Kreuz hatte sich bei der Landesregierung darüber beklagt, dass sich die drei Kinder nicht einmal von ihren Klassenkameraden hätten verabschieden können. Die Familie habe "auf die Schnelle unter Druck nur das Nötigste zusammenpacken können" und "ohne einen Cent Bargeld in der Tasche ausreisen" müssen.

Innenminister Jäger erklärte, die Ministerpräsidentin habe aufgrund des Falls das Innenministerium gebeten, die notwendigen Ablaufe insbesondere bei Sammelcharter-Abschiebungen zu überprüfen und ein humanes Rückkehrmanagement zu entwickeln. Zugleich wies der Minister darauf hin, dass mittellose Ausländer von der Landesregierung ein Handgeld von 50 Euro erhielten. In Härtefällen würden 70 Euro gezahlt. Zudem würden den Rückgeführten vielfältige Hilfen wie Wohnraum- und Arbeitsplatzbeschaffung im Heimatland angeboten. Auch würden dortige Arzt- und Ausbildungskosten übernommen.

(kl/KNA)
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