"Kaffee und Brötchen kostet extra" CDU fordert "Ausnüchterungs-Gebühr" in Polizeizellen

Düsseldorf · Die Landtags-CDU will, dass Betrunkenen künftig eine Ausnüchterungszellen-Gebühr abverlangt wird. "Wer sich nicht mit Anstand betrinken kann und deshalb Kosten für die Allgemeinheit verursacht, sollte zumindest im Wege einer Gebühr daran beteiligt werden", heißt es in einem Antrag von Fraktionschef Armin Laschet und drei seiner Parteifreunde, der Donnerstag im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert werden soll.

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Foto: dpa, Jens Büttner

Die Unionspolitiker verweisen auf die Praxis anderer Bundesländer wie Baden-Württemberg: Wer dort wegen übermäßigen Drogen- oder Alkoholkonsums in die Ausnüchterungszelle muss, wird für den Transport im Polizeifahrzeug mit 26 Euro je angefangener halber Stunde und je eingesetztem Polizeibeamten zur Kasse gebeten. Der Aufenthalt in der Zelle kostet 45 Euro extra - pro Tag. Richtig teuer wird's, wenn die Betrunkenen die Ausnüchterungszelle dann auch noch einschlägig beschmutzen: Für die Reinigung fallen zwischen 35 und 750 Euro an.

"Solche Gebührentatbestände sind sinnvoll", meint Laschet, es leuchte jedenfalls nicht ein, weshalb die finanziellen Folgen entsprechender Exesse ausschließlich dem Steuerzahler aufgebürdert werden. Allein im Jahr 2014 hätten die Kosten für in Gewahrsam genommene Personen in NRW rund zwei Millionen Euro betragen.

Chef der Polizeigewerkschaft begrüßt den Vorschlag

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Foto: dpa, Uwe Anspach

Der Chef der deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, begrüßt den Vorschlag. "Wir haben in Baden-Württemberg und übrigens auch in Hessen gesehen, dass eine solche Gebühr auch abschreckende Wirkung hat", sagte Wendt. In der Regel kämen auf die "Gäste" der Ausnüchterungszelle pro Aufenthalt eine Gebühr von unter 100 Euro zu. Wendt: "Das ist sozial vertretbar. Am Tresen haben die Betroffenen meistens mehr Geld gelassen." In Hessen bietet die Polizei ihren "Gästen" auch noch einen Zusatzservice an. "Kaffee und Brötchen am Morgen können die auch haben. Kostet aber extra", berichtet Wendt.

Laschet kann sich vorstellen, dass auch weitere Maßnahmen der Polizei künftig mit einer Gebühr belegt werden. "Etwa das wiederholte Einschreiten bei Ruhestörungen, die Verwahrung sichergestellter und beschlagnahmter Fahrzeuge, das Suchen oder Einfangen entlaufener Tiere oder die Bergung von Wasserfahrzeugen aus vom Bootsführer leichtfertig herbeigeführter Seenot.

Auch in diesen Fällen erhebt Baden-Württemberg Gebühren nach dem Verursacherprinzip: In der Summe zwischen 2010 und 2014 satte 22,5 Millionen Euro, wie das dortige Innenministerium bestätigt. Eine grundsätziche Kostenpflicht für Polizeieinsätze lehnt Laschet aber ab. "Wer unverschuldet in Gefahr gerät oder Opfer einer Straftat wird, muss in einem Rechtsstaat Anspruch auf unentgeltliche polizeiliche Hilfe haben", stellt er klar.

(RP)
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