Dormagen Mieter sorgen sich um ihre Kaution

Dormagen · Eigentümer der Wohnanlage in Horrem fordert neuen Mietvertrag ein.

 Die Mieter der ehemaligen Noratis-Wohnungen sind verunsichert.

Die Mieter der ehemaligen Noratis-Wohnungen sind verunsichert.

Foto: kds

Ein Schreiben aus Luxemburg sorgt bei vielen Mietern in Horrem für Unsicherheit und Verwirrung. Es handelt sich dabei nicht um ein unseriöses Geldanlagemodell. Der Absender ist die FG Lux Property mit Sitz in dem kleinen Nachbarland. Darin werden sie aufgefordert, einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben, und/oder sie sollten den alten Vermieter aus der Verpflichtung zur Rückzahlung der Mietkaution entlassen. Etliche Bewohner haben sich daraufhin an den Mieterverein Dormagen und Umgebung gewandt. Der rät zur Vorsicht und spricht sich dagegen aus, "den Vorbesitzer beim Thema Kaution von der Freistellung zu entlassen", so Anja Reinold-Kapff, Anwältin des Mietervereins.

In einem letzten Schritt wurden 221 Wohnungen in Horrem aus dem Bestand der Noratis AG an die Fundamenta Group veräußert. Diese Wohnungen waren Teil eines Immobilienpaketes von 755 Einheiten, das die Noratis im Herbst 2015 erworben hatte. Seit dem Erwerb hat die Noratis AG umfangreiche Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten vorgenommen. In der Gesellschaft verblieben sind derzeit noch etwa 60 Wohnungen, die im Zuge von Einzelprivatisierungen veräußert werden. Warum die Mieter Post aus Luxemburg und nicht aus München erhalten haben, wo der Sitz der Fundamenta Group Deutschland ist, erklärt ein Sprecher so: FG Lux Property ist ein luxemburgischer Fond, der die Fundamenta Group (FG) mit dem Management unter anderem dieser Wohnanlage bzw. dieses Immobilienportfolios beauftragt hat.

Der Mieterverein erklärt zu dem Ansinnen der Luxemburger: "Die Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages ist nicht erforderlich", sagt Geschäftsführer Herbert Drescher. "Der neue Eigentümer hat aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Regelung darauf keinen Anspruch. Der Erwerber tritt anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer des Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenen Rechte und Pflichten ein." Das bedeutet, sagt Drescher, "dass der neue Vermieter den bestehenden Mietvertrag in Gänze übernimmt".

Beim Thema Mietkaution verhalte es sich so, argumentiert Rechtsanwältin Reinold-Kapff, dass grundsätzlich der neue Vermieter für die Rückzahlung der Kaution bei Beendigung des Mietverhältnisses verantwortlich ist. Im Fall einer Insolvenz werde auf den ehemaligen Eigentümer zurückgegriffen. "Es besteht kein Anlass dafür, ihn aus der Haftung freizustellen. Diesen Passus kann man streichen."

(schum)
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