Doppelmord in Düsseldorf-Bilk Angeklagte für drei Morde zu lebenslanger Haft verurteilt

Düsseldorf/Gießen · Die Staatsanwaltschaft spricht von einer "Serienmörderin", die "eiskalt" handelte: Eine 36-jährige Frau ist zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, weil sie aus Habgier in Düsseldorf und Gießen drei Menschen getötet haben soll.

Düsseldorf: Prozess in Gießen wegen Bilker Doppelmord
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Prozess in Gießen wegen Bilker Doppelmordes

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Foto: Geilhausen, Stefani

Zeugen gibt es nicht, aber die Beweise reichten dem Gießener Landgericht aus: Für die Morde an drei Menschen in Hessen und Nordrhein-Westfalen ist eine Frau in Gießen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung der Kammer tötete die Aachenerin im April 2016 in Gießen einen 79 Jahre alten Mann und wenige Wochen später in Düsseldorf eine 86-Jährige und deren 58 Jahre alte Tochter. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung für die Angeklagte an. Das schließt eine vorzeitige Haftentlassung aus. Das Motiv der 36-Jährigen sei Habgier gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Angeklagte im Prozess als eine auf den ersten Blick "sympathisch wirkende" Frau bezeichnet. Bei genauer Betrachtung sei sie aber eine "Serienmörderin", die drei Menschen aus Habgier "eiskalt ermordet" habe. Sie stand seit einem Jahr vor dem Landgericht Gießen.

Die Frau hatte nach Überzeugung des Gerichts im April 2016 einen 79 Jahre alten Zauberkünstler in Gießen umgebracht und bestohlen. Um die Taten zu verdecken, soll sie Feuer gelegt haben. Im folgenden Mai ermordete die Angeklagte zudem laut Kammer in Düsseldorf eine 86-Jährige und deren 58 Jahre alte Tochter. Mit den gestohlenen EC-Karten der Opfer soll sie dann Geld abgehoben haben. Die Angeklagte hat zu den Vorwürfen geschwiegen.

Düsseldorf: Fotos der Großfahndung nach Tötungsdelikt
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Mann in Oberbilk getötet - Großfahndung

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Foto: RP-Fotos. Anne Orthen, Gerhard Berger

Das Gericht verließ sich in seinem Urteil auf Indizien, weil es keine Zeugen für die Taten gibt. Mit ihrem Urteil schloss sich die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

In Düsseldorf war die Polizei zunächst von einer Familientragödie ausgegangen. Erst als die Gießener Fahnder, die den Mord an dem Mann untersuchten, in der Wohnung der Verdächtigen Wertsachen aus dem Besitz der Düsseldorfer Opfer entdeckten, wurde eine Verbindung zwischen den Verbrechen deutlich. Die Angehörigen der Mordopfer aus Bilk erhoben deshalb schwere Vorwürfe gegen die Düsseldorfer Kriminalpolizei.

(aka)
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