Mehrheit im Parlament: Bundestag beschließt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes
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Benrath Denkmal-Satzung für Rathausviertel liegt aus

Benrath · Ab heute liegt der Entwurf der Denkmalbereichssatzung für das Benrather Rathausviertel bei der Unteren Denkmalbehörde, Brinckmannstraße 5, öffentlich aus. Bis zum 13. Januar können sich Interessierte die Unterlagen anschauen, und zwar zu folgenden Zeiten: montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr. Bis Ende dieser Auslegungszeit können Bedenken und Anregungen gegeben werden, sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form.

Zweimal (am 22. Oktober sowie am 25. Februar) hat sich der Kulturausschuss der Stadt Düsseldorf mit der Denkmalbereichssatzung beschäftigt. Die Politik hatte angeregt, zu prüfen, ob das Gebiet um die Meliesallee erweitert werden kann. Bislang umfasst der unter Schutz zu stellende Bereich das Gebiet östlich des Schlossweihers etwa zwischen Marbacher Straße, der Schlossparkstraße, der Benrather Schlossallee sowie der Kappeler Straße.

Die Anregung aus den Reihen der Kultur-Politiker um die Erweiterung um Meliesallee und komplette Benrather Schlossallee, hat das Amt für Denkmalpflege beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) eine Absage erteilt: Die Meliesallee, die mit Solitärbauten bestückt sei, befasse sich mit einem anderen städtebaulichen und historischen Thema als das Gebiet rund um das Rathaus. Sie sei zudem noch nicht umfassend untersucht.

(rö)
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