Düsseldorf Untreuer Kirchenmusiker zu Recht entlassen

Düsseldorf · Ein wegen seiner außerehelichen Beziehung gekündigter katholischer Kirchenmusiker darf nicht wieder an seinen alten Arbeitsplatz an der Orgel zurückkehren. Das entschied am Donnerstag das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf und schloss sich damit der Meinung der ersten Instanz, des Arbeitsgerichts in Essen, an.

Als Begründung nannte der Richter am Donnerstag den langen Zeitverlauf seit der Kündigung. Zudem sei "bereits im Jahr 2000 höchstrichterlich entschieden" worden, dass die Entlassung gültig sei.

Dem Mann aus Essen war bereits 1998 gekündigt worden. Seitdem klagt sich der heute 57-Jährige durch die Instanzen und schöpft alle Rechtsmittel aus. Eine Kündigungsschutzklage war bis zum Bundesarbeitsgericht ohne Erfolg geblieben, ebenso scheiterte der Kirchenmusiker mit einer Verfassungsbeschwerde. Zuletzt hatte im Dezember 2013 das Arbeitsgericht Essen eine Klage auf Wiedereinstellung zurückgewiesen.

Erfolg hatte der Mann allerdings vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Der stellte 2010 eine Verletzung der Privatsphäre fest und sprach dem Organisten 40 000 Euro Entschädigung zu, die er auch bekam. Die Entscheidung möge in Deutschland nicht völlig ohne Wirkung bleiben, lautete die Empfehlung des EGMR, wie vor dem Landesarbeitsgericht bekannt wurde. "Leider hat uns der Europäische Gerichtshof keine Kriterien mit an die Hand gegeben, wie wir das im Inland konkret umsetzen sollen", monierte der Richter am Donnerstag.

Die Klage auf Wiedereinstellung wies er schließlich ab, eine Revision ließ er aber zu. Der Kirchenmusiker hatte bereits vor der Verkündung der Entscheidung betont, im Fall einer erneuten Niederlage weitermachen zu wollen. Er ertrage das alles nur mit einer großen Portion Galgenhumor, sagte er. Mittlerweile arbeitet der Organist wieder - halbtags für die Evangelische Kirche.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort