Grevenbroich Milliardenstreit um Kraftwerks-Katastrophe

Grevenbroich · Die Katastrophe vom 25. Oktober 2007, bei der drei Menschen ums Leben kamen, als ein Gerüst am Neubau des BoA-Kraftwerks Neurath von RWE in die Tiefe stürzte, beschäftigt knapp zehn Jahre später noch die Justiz. Was war die Ursache? Wer trägt die Verantwortung? Wer kommt für Schäden und Verluste auf?

 Sanitärer im Einsatz: Drei Arbeiter waren im 2007 beim Zusammenbruch eines Gerüsts in mehr als 100 Metern abgestürzt und ums Leben gekommen.

Sanitärer im Einsatz: Drei Arbeiter waren im 2007 beim Zusammenbruch eines Gerüsts in mehr als 100 Metern abgestürzt und ums Leben gekommen.

Foto: Foto MREU

Es gibt viele Fragen, aber keine endgültigen Antworten. Auf der Suche danach ist das Landgericht Mönchengladbach, bei dem vor der 112. Zivilkammer ein Zivilprozess verhandelt wird, in dem sich die ehemaligen Vertragspartner RWE als Bauherr und ein Konsortium aus Hitachi Power Europe GmbH, Hitachi Ltm. Japan und Alstom Power Systems GmbH als Errichter des Baus als streitende Parteien gegenüberstehen. RWE verlangt etwa 1,3 Milliarden Euro, größtenteils Schadensersatz für vermeintlich begangene Pflichtverletzungen beim Bau der Anlage. Das Konsortium hingegen fordert rund 290 Millionen Euro, die ihm als Vergütungsansprüche zustehen würden.

Strafrechtlich ist das tödliche Ereignis längst abgehakt. Die Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung bereits im Dezember 2008 eingestellt, da keinem der am Bau Beteiligten eine individuelle Schuld zuzuweisen war. Basis für diese strafrechtliche Würdigung war ein Gutachten gewesen, das der emeritierte Professor für Stahlbau an der Universität Essen, Herbert Schuldt, im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt hatte.

Genau dieses Gutachten bekommt nun eine weitere Bedeutung. Bei einem Beweistermin wurde es gestern in das zivilrechtliche Verfahren eingebracht. Ob es tatsächlich zur Aufklärung des streitigen Sachverhaltes beiträgt oder ob es dazu beiträgt, die Verfahrensbeteiligten zu einer Einigung zu veranlassen, wird sich im weiteren Verlauf des Prozesses zeigen. Der inzwischen 80 Jahre alte Gutachter erläuterte gestern ausführlich seine damalige Untersuchungsarbeit, wobei er betonte, dass zwei andere Gutachter der RWTH Aachen und der Uni Darmstadt parallel dazu Gutachten erstellen sollten, schlussendlich aber zu seinem Ergebnis gekommen seien. Und dieses Ergebnis, das die Staatsanwaltschaft überzeugte, lautete, dass das Unfallgeschehen bei der üblichen Sorgfalt und Vorhersehbarkeit bei einem gewissenhaften Menschen nicht erkennbar gewesen sei.

Inwieweit dieses Ergebnis auf den Zivilprozess übertragbar ist, muss das Gericht unter dem Vorsitz von Almut Oudijk klären. "Es geht hier nicht um die Beurteilung eines strafbaren Verhaltens", betonte Jan-Philipp Schreiber, Pressesprecher des Landgerichts, am Rande der Sitzung. Vielmehr gehe es um Ursachen und Folgen für ein Geschehen, das der vertraglichen Vereinbarung für den Bau zuwiderläuft.

Die Ursache für den Zusammensturz hatte Herbert Schuldt, damals noch im Zusammenwirken mit seinem inzwischen verstorbenen Kollegen, nach mühsamen Recherchen herausfinden können. Es gab an einem Teil des Gerüsts vier Knotenverbindungen, die sich verformt hatten und das tonnenschwere Gerüst nicht halten konnten.

Eine physikalische Ursache stehe zweifelsfrei fest. Doch auf welcher technischen Ursache sie beruht, ist die nächste Frage: Liegt ein Planungs-, ein Ausführungs- oder ein Konstruktionsfehler vor? Schlussendlich hätten bei den "kompakten Knoten", die ein anerkanntes, klassisches Konstruktionsprinzip darstellen, zwei Defizite bestanden, die zum Fehler führten. Doch seien diese Fehler zum Zeitpunkt des Baus nicht erkennbar gewesen.

Mit dem technischen Wissen von heute mag die Katastrophe vielleicht zu vermeiden gewesen sein, ob man mit dem Wissenstand von 2007 die Fehler hätte erkennen können, ist die Frage, die das Gericht unter anderem zu beurteilen hat.

(NGZ)
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