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Hückeswagen Optimismus nach BGH-Urteil zu Swaps

Hückeswagen · Der Rechtsstreit zwischen Hückeswagen und der EAA als Nachfolgerin der WestLB um hochriskante Zinswetten (Swaps) geht zurück ans Oberlandesgericht Köln. Das entschied am Dienstag der BGH. Der Bürgermeister ist dennoch zuversichtlich.

 Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwies den Rechtsstreit der Stadt gegen die EAA zurück ans Kölner Oberlandesgericht. Der Senat erkannte jedoch, dass die WestLB die Beratungspflicht verletzt hat.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwies den Rechtsstreit der Stadt gegen die EAA zurück ans Kölner Oberlandesgericht. Der Senat erkannte jedoch, dass die WestLB die Beratungspflicht verletzt hat.

Foto: dpa, ude htf jhe jai

Die Sonne schien am Dienstagnachmittag in Karlsruhe. Und so "feierten" Bürgermeister Dietmar Persian und Stadtkämmerin Isabel Bever das kurz zuvor verkündete Urteil des Bundesgerichtshofs in einem Straßencafé. Allerdings nur mit Kaffee, denn noch immer nicht ist ein Grundsatzurteil in dem Rechtsstreit mit der Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gesprochen worden.

Der BGH-Senat hob das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln im Berufungsverfahren vom August, in dem die Stadt zu 100 Prozent obsiegt hatte, wieder auf und verwies den Rechtsstreit an die Kölner Richter zurück. Persian zeigte sich gestern dennoch optimistisch: "Das BGH hat sehr positive Signale für uns gesetzt. Es hat festgestellt, dass die WestLB ihre Beratungspflicht verletzt hat."

Die mündliche Verhandlung in Karlsruhe, die ein großes Medieninteresse auf sich zog, war notwendig geworden, weil die EAA gegen das OLG-Urteil Berufung eingelegt hatte. Die Richter des BGH stellten vor allem fest, dass die WestLB den damaligen Bürgermeister Uwe Ufer nicht über den negativen Marktwert und auch nicht über dessen Höhe in Kenntnis gesetzt hätte. Das OLG hatte es aber nach Meinung der Karlsruher Richter versäumt, Ufer im Prozess zu fragen, ob er den Vertrag unterschrieben hätte, hätte er davon gewusst. Dazu stellte Persian eindeutig klar: "Das hätte er nicht." Daher wird sein Vorgänger in einem neuerlichen Prozess wohl aussagen müssen.

Die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte aus München, die die Stadt in den Prozessen vertritt, schreibt in einer Pressemitteilung von einer "Schlappe für die EAA". Mit der Revision habe die EAA die vom OLG Köln festgestellte Pflichtverletzung zur Aufklärung über den negativen Marktwert angreifen wollen. "Damit wird die EAA scheitern", betonte Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck.

Schließlich habe der Vorsitzende Richter am BGH in der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben, dass von einer Pflichtverletzung der ehemaligen WestLB auszugehen ist, da er an seiner Rechtsprechung über die Pflicht zur Aufklärung über den anfänglichen negativen Marktwert festzuhalten gedenke. Weck: "Damit ist die EAA erneut mit dem Versuch gescheitert, den anfänglichen negativen Marktwert nur als eine nicht aufklärungspflichtige Marge der Bank zu bezeichnen." Weil das BGH aber Lücken zu einigen Sachverhaltsfeststellungen erkannt hat, verweist es den Rechtsstreit zurück ans OLG.

"Ich hoffe sehr, dass noch im Laufe dieses Jahres eine endgültige Entscheidung fallen wird", betonte Dietmar Persian. "Das würde uns allen sehr gut tun, und damit wäre die Sache endgültig vom Tisch." Denn das Urteil des OLG, wann immer das auch fallen wird, dürfte voraussichtlich die letzte Instanz sein.

Sollte die Stadt in Köln erneut zu 100 Prozent obsiegen, flössen rund 1,6 Millionen Euro - 1,3 Millionen Zahlungen der Stadt an die EAA plus Zinsen - an den städtischen Haushalt zurück. Dazu würden die Rechtsanwaltskosten, die nicht unerheblich sein dürften, erstattet. "Und wir müssten keine weiteren Zahlungen mehr leisten", sagte der Bürgermeister.

(RP)
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