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Hückeswagen Prozess nach Drogenfahrt ist eine "Lehre fürs Leben"

Hückeswagen · Die Abbauzeit von Cannabis hatte ein 25-jähriger Hückeswagener offensichtlich unterschätzt. Anfang März 2015 war er sonntagnachts mit dem Auto in eine Verkehrskontrolle geraten. Nach einem positiven Drogentest flatterte dem Student im Juni ein Bußgeldbescheid über 515 Euro und einen Monat Fahrverbot ins Haus. Dagegen legte der Hückeswagener Berufung ein. Bei der Verhandlung am Wipperfürther Amtsgericht beteuerte er, nicht unmittelbar vor der Autofahrt Drogen konsumiert zu haben. "Ich habe zuletzt donnerstags einen Joint geraucht", sagte er aus. Das medizinische Gutachten hingegen widerlegte diese Aussage: Das THC war im Blut noch deutlich nachweisbar. Demnach sei der Konsum akut gewesen.

Auch in seinem Auto hatten die Polizisten Cannabis gefunden, das Verfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln wurde jedoch eingestellt. Der Angeklagte bereute sein Verhalten: "Das war im Nachhinein betrachtet eine Dummheit", sagte er.

Bereits im August war sein Führerschein eingezogen worden. "Das ist eine Doppelsanktion", betonte der Verteidiger. Ohne Führerschein muss der Student seither zur Universität Köln und zurück mit Bus und Bahn fahren. Die Richterin reagierte auf den Einwand und hob das Fahrverbot, das durch den Einspruch schon länger dauert, als ursprünglich verhängt, auf. Zudem senkte sie das Bußgeld auf 400 Euro. Alle Beteiligten stimmten dem Urteil zu. "Das ist recht günstig, zudem auch noch das Gutachten eindeutig war", betonte die Richterin.

Die Mutter des 25-Jährigen verfolgte das Verfahren im Gerichtssaal. "Das war ihm eine Lehre fürs Leben. Er leidet sehr und muss auch die Strafe selber zahlen", stellte sie klar. Seinen Führerschein erhält der Student dennoch nicht automatisch zurück. In der Regel muss zwar keine neue Prüfung abgelegt werden, jedoch wird bei einem Verstoß gegen das Betäubungsgesetz oftmals eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) von der Führerscheinstelle angeordnet.

(heka)
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