Hückeswagen Swap-Prozess geht jetzt vor den Bundesgerichtshof

Hückeswagen · Die Nachfolgerin der WestLB setzt alles daran, ein höchstrichterliches Urteil zu bekommen, aber nicht mehr 2014.

Mit dem Sieg für die Stadt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln ist der Prozess um die Zinswetten (Swaps) immer noch nicht beendet. Das letzte Wort werden nun dazu die Richter am Bundesgerichtshof sprechen - aber mit Sicherheit nicht mehr in diesem Jahr. Nachdem das OLG im August der Stadt Hückeswagen zu 100 Prozent Recht gegeben hatte, hat die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) als Bad Bank und Rechtsnachfolgerin der zerschlagenen Westdeutschen Landesbank, über die die Swap-Geschäfte vor Jahren abgeschlossen worden waren, inzwischen entschieden, gegen das Urteil der Kölner Richter in die Revision zu gehen. Das teilte Bürgermeister Dietmar Persian am Dienstagabend den Mitgliedern des Stadtrates mit. Unerwartet kam dieser Schritt der EAA nicht für die Verantwortlichen im Hückeswagener Rathaus und ihren Rechtsbeistand Jochen Weck von der Kanzlei Rössner mit Sitz in München.

Seit längerem ist klar, dass die Nachfolgerin der WestLB alles daran setzen wird, ein höchstrichterliches Urteil zu bekommen. Das könnte dann ausschlaggebend auch in den vielen anderen Verfahren sein, in denen Kommunen im Land und auch kommunale Eigenbetriebe wegen früher abgeschlossener Zinsderivate gegen die Rechtsnachfolger der WestLB klagen. Für viele von ihnen geht es um hohe Millionenbeträge. Im "Fall Hückeswagen" drohte anfangs ein Verlust von etwa 20 Millionen Euro.

Die EAA hat nun drei Monate Zeit, die Revision inhaltlich zu begründen. Danach werden der Stadt Hückeswagen ebenfalls drei Monate Zeit eingeräumt, sich damit auseinanderzusetzen und die eigene Prozess-Strategie festzusetzen.

Demnach wird es frühestens im Frühling nächsten Jahres zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof kommen. Er ist die letzte Instanz auf dem langen Rechtsweg, der für die Stadt 2013 vor einer Kammer des Landgerichts Köln begonnen hatte.

(RP)
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