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Kevelaer Ganz praktische Tipps vom DFB

Dass Fußball in der Flüchtlingsproblematik ein echtes Thema geworden ist, hat auch der DFB erkannt. Denn wie in Kevelaer gibt es in vielen Orten inzwischen Asylbewerber, die sich Fußballvereinen angeschlossen haben. Da Flüchtlinge auch am offiziellen Spielbetrieb teilnehmen, unterliegen sie wie jeder andere den DFB-Statuten. Der DFB hat extra eine Broschüre aufgelegt, die die wichtigsten Fragen beantwortet und Vereinen konkrete Hilfestellungen an die Hand gibt.

 Fußball ist ihr Leben: Anan Diarè (l.) und Hassimiou Keita sind aus Guinea nach Deutschland geflohen. Jetzt leben sie in Kevelaer und spielen dort im Verein auch in der Meisterschaft.

Fußball ist ihr Leben: Anan Diarè (l.) und Hassimiou Keita sind aus Guinea nach Deutschland geflohen. Jetzt leben sie in Kevelaer und spielen dort im Verein auch in der Meisterschaft.

Foto: Thomas Binn

Wie bekommen Flüchtlinge einen Spielerpass? Der muss wie gewöhnlich durch den Verein beim jeweiligen Landesverband beantragt werden. Dafür ist ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich. Da eine Verlängerung der Dokumente der Regelfall ist, spielt die Gültigkeitsdauer für die Passstelle keine Rolle. Kein Spieler muss also mitten in der Saison aufhören.

Altersangabe Viele Flüchtlinge kommen ohne jegliche Papiere nach Deutschland. Gerade für Jugendmannschaften ist aber das genaue Alter wichtig, um die Spieler den richtigen Mannschaften zuzuweisen. Grundlage bilden die behördlichen Dokumente, die für den Flüchtling ausgestellt sind. Das gilt auch, wenn dort vermerkt ist, dass die Daten auf die eigenen Angaben des Spielers zurückgehen.

Was ist bei Verletzungen? Flüchtlinge sind krankenversichert. In Notfallsituationen etwa bei einem Trainingsunfall ist die Kostenübernahme gewährleistet. Spieler, die Mitglied eines Vereins sind, sind im Rahmen der Sportversicherung versichert. In Kevelaer sind die beiden Spieler Vereinsmitglieder, der Beitrag wird über eine Stiftung des Vereins finanziert.

Dürfen Flüchtlinge zum Auswärtsspiel fahren? Mittlerweile ist das kein großes Problem mehr. Die so genannte Residenzpflicht, die besagt, dass Flüchtlinge ihren Ort nicht verlassen dürfen, ist seit Ende 2014 weitestgehend abgeschafft. Sie gilt nur noch in den ersten drei Monaten des Aufenthalts in Deutschland. Danach dürfen Asylbewerber ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde ihren Wohnort vorübergehend verlassen.

(zel)
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