Mönchengladbach Autofahrer wurde 14-mal ohne Fahrerlaubnis ertappt

Mönchengladbach · Jetzt muss der 33-Jährige in Haft. Denn eine Bewährungsstrafe kam für die Richter nicht infrage.

Im Gerichtssaal A 125 staunten gestern die Zuhörer, als das gut gefüllte Vorstrafenregister des 33-jährigen Angeklagten verlesen wurde. Dabei wurde bekannt, dass der Vater von drei Kindern 13-mal am Steuer eines Pkw ohne Führerschein aufgefallen und danach wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden war. Als letzte Warnung bekam der Mönchengladbacher 2015 eine neunmonatige Freiheitsstrafe mit Bewährung.

Aber am 9. September 2016 war der er erneut aufgefallen, diesmal mit seinem Pkw auf der A 61. Das gab der Angeklagte gestern sofort zu. Zugleich versuchte der Familienvater zu erklären, warum er sich auch diesmal unbedingt an das Steuer seines Wagens setzen musste. Seine Lebensgefährtin sei 2015 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden und sei zweimal operiert worden. Danach habe es mit der AOK Streit um bereits gezahltes Krankengeld gegeben. Die AOK wollte den Fall überprüfen und habe die Frau an dem Tattag im September 2016 nach Bonn zur AOK-Hauptstelle bestellt. "Mit dem Zug wären wir zu spät gekommen. Wir sollten unbedingt erscheinen. Es läge eine Anzeige vor", beteuerte er.

Stolz berichtete der Angeklagte, dass er gerade ein Praktikum beendet habe und man ihm ab Anfang Mai einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Fahrzeugoperator versprochen habe. Als junger Mann habe er die Ausbildung als Kfz-Mechaniker abgebrochen. Über einen Führerschein verfügt er allerdings noch immer nicht. Der Verteidiger bat für seinen Mandanten um eine letzte Bewährungschance. Doch sowohl die Staatsanwältin als auch der Richter werteten den Fall anders. Am Ende verurteilte das Gericht den 33-Jährigen wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die der Angeklagte auch verbüßen muss. Eine Bewährung könne es diesmal nicht geben, so der Richter in der Urteilsbegründung.

(RP)
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