Moers Ausschuss weist Antrag auf Abschaffung der Hundesteuer ab

Moers · Eine Moerserin hat die Steuer als ungerecht und intransparent kritisiert. Der Ausschuss für Bürgeranträge zeigte teils Verständnis, blieb in der Sache aber hart.

Was hat Moers mit der namibischen Hauptstadt Windhoek gemeinsam? Beide erheben Hundesteuern, sagte gestern eine Moerserin im Ausschuss für Bürgeranträge. Sonst hätten die meisten Länder andere Wege gefunden, ihre Bürger zu schröpfen. Selbst England, wo die Hundesteuer 1897 erfunden worden sei, habe sie längst wieder abgeschafft. Nur Deutschland, Österreich und die Schweiz hielten noch daran fest - und eben Windhoek. Die Moerserin hatte beantragt, in Moers auf die Steuer zu verzichten - oder sie "steuergerecht und für jeden Hundehalter akzeptabel" zu machen. Dazu gehöre die Schaffung von Freilaufflächen und die regelmäßige Befüllung der Kotbeutelkästen in der Stadt.

Der Ausschuss lehnte den Antrag ab, wiewohl einige Ausschussmitglieder Verständnis das Anliegen der Moerserin zeigten. Jedes Jahr werde die Steuer erhöht, sagte etwa Heidelinde Heller (FDP). Die Steuer treffe Renter und "kleine Leute", "deren letzter Luxus der Hund im Haus ist". Hartmut Hohmann (SPD) sagte dagegen, dass die Steuer auch dazu diene, die Unterbringung von Hunden in Tierheime zu bezahlen. Die Stadt müsse dafür eine Summe im "oberen fünfstelligen Bereich" aufbringen. Die Hundesteuer sei "nicht so teuer". Für Tierarztkosten und Futter müssten die Halter mehr zahlen.

Die Verwaltung wies in der gestrigen Sitzung darauf hin, dass demnächst Hundehalte, die Tiere aus Heimen bei sich aufnehmen, drei Jahre lang von der Hundesteuer befreit werden sollen. Die Satzung werde nach einem noch ausstehenden Beschluss des Rates dazu geändert.

Ebenfalls auf Ablehnung stieß gestern ein Bürgerantrag, Infostände gemeinnütziger Vereine von einer Sondernutzungsgebühr zu befreien. Sie beträgt 40 Euro Bearbeitungsgebühr sowie neun Euro je Tag. Die Stadt kann zwar auf die Erhebung der Gebühren verzichten, tut dies aber angesichts ihrer Haushaltssituation nicht. Politische Parteien sind von Sondernutzungsgebühren dagegen grundsätzlich befreit. Man dürfe Vereine und Parteien nicht in einen Topf werfen, sagte Claus Peter Küster (Grafschafter). "Bei der Menge an Infoständen in Wahljahren würden kleine Parteien und Wahlgemeinschaften enorm benachteiligt", wenn sie Gebühren entrichten müssten.

(pogo)
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