Ringen Der schönste Sieg des Hermann J. Kahlenberg

Neuss · Der unendlich scheinende Steuerstreit in Sachen KSK Konkordia Neuss ist nach acht Jahren endlich beigelegt.

 Entspannung: Hermann J. Kahlenberg kann sich nach ausgestandenem Steuerstreit wieder voll aufs Ringen konzentrieren.

Entspannung: Hermann J. Kahlenberg kann sich nach ausgestandenem Steuerstreit wieder voll aufs Ringen konzentrieren.

Foto: Lothar Berns

Die Ringer des KSK Konkordia Neuss haben in der 90-jährigen Vereinsgeschichte eine Menge Siege gefeiert. Doch über keinen hat sich Hermann J. Kahlenberg so gefreut wie über den, den er und Tobias Goldkamp vor knapp zwei Wochen errungen haben.

Nicht auf der Ringermatte freilich. Sondern in einem unendlich scheinenden Steuerstreit mit dem Finanzamt Neuss, der den Verein in die - längst ausgestandene - Insolvenz und dessen ehemaligen Vorsitzenden an den Rande des Nervenzusammenbruchs trieb. Die Erlösung kam per Post vom 15. Juli und trägt den lapidaren Titel "Aufhebungsbescheid". Darin heißt es: "Der Haftungsbescheid vom 11. 04. 2007 ...über Ihre Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für Steuerrückstände des KSK Konkordia 1924 Neuss e.V. für die rückständigen Steuerbeträge ... wird aufgehoben." Punktum. "Eine Begründung haben wir nicht erhalten", sagt Tobias Goldkamp. Der Neusser Rechtsanwalt war damals Zweiter Vorsitzender und sollte wie Kahlenberg für die Steuerschulden des damals in der Bundesliga ringenden Vereins haften. Knackpunkt: Der KSK hatte seine Ringer als Selbstständige angesehen, das Finanzamt als Angestellte des Vereins, für die "rund 80 000 Euro Einkommenssteuer-Nachzahlung" zu entrichten seien. Die hatte Konkordia nicht und meldete deshalb am 8. März 2006 (!) Insolvenz an. Der Insolvenzverwalter erstellte einen Insolvenzplan, und demgemäß wurden 45 000 Euro in Raten ans Finanzamt bezahlt.

Für die restliche Summe sollten Kahlenberg und Goldkamp persönlich haften. Dagegen legten sie im März 2007 Einspruch ein. "Persönliche Haftung muss auf grober Fahrlässigkeit beruhen, und die war in unserem Falle nicht gegeben", sagt Goldkamp. Was folgte, war ein jahrelanger Rechtsstreit. "Der Vorgang füllt vier dicke Leitz-Ordner",sagt der Anwalt. So waren, sagt Goldkamp, die Ratenzahlungen nicht wie auf den Einzahlungsbelegen angegeben als Einkommens-, sondern als Körperschaftssteuer verbucht worden.

Dagegen reichten die Beiden im März diesen Jahres Klage ein. Die hat sich, ohne dass es zu einer gerichtsverhandlung gekommen wäre, nun durch den Aufhebungsbescheid erledigt. "Vielleicht wollte man einen Präzedenzfall vermeiden, denn wir sind ja nicht die einzigen, die solche Erfahrungen gemacht haben", sagt Goldkamp.

Er hat seine Lehren aus dem Geschehen gezogen, findet es deshalb wichtig, anderen Vereinen ein warnendes Beispiel zu geben: "Man muss wissen, dass man auch als Ehrenamtler haften kann. Und weil man sich in einer solchen Sache nicht auf Unwissenheit berufen kann, ist es wichtig, sich Rat einzuholen." Im Zweifelsfall, rät der Neusser Anwalt, "sollte man besser sein Amt niederlegen." Hermann J. Kahlenberg zieht noch eine andere Lehre aus der Geschichte: "Man muss sich wehren, darf sich auch als Ehrenamtler nicht alles gefallen lassen." Den Aufhebungsbescheid will er sich gerahmt neben sein Bett hängen: "Denn jetzt kann ich wenigstens ein bisschen besser schlafen."

(NGZ)
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