Verfolgung von Kriegsdienstverweigerer Türkei vom Europäischen Gerichtshof verurteilt

Straßburg · Wegen unmenschlicher Behandlung eines Kriegsdienstverweigerers ist die Türkei vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof verurteilt worden. Der Kläger sei wegen seiner pazifistischen Überzeugung in erniedrigender Weise verfolgt worden.

Das urteilte das Gericht am Dienstag in Straßburg und sprach ihm 12.000 Euro Schadenersatz zu. Die Verfolgung und Bestrafung von Personen, die aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigerten, sei in einer demokratischen Gesellschaft unnötig, betonten die Richter.

Der Kläger war in der Türkei wegen seiner Weigerung drei Mal zu Haftstrafen verurteilt worden. Jeweils nach Verbüßung der Strafe wurde er wieder in eine Kaserne eskortiert, wo wegen seiner Kriegsdienstverweigerung ein neues Justizverfahren begann. Insgesamt verbrachte er rund zehn Jahre in Haft, bis er nach psychologischen Tests vom Kriegsdienst befreit wurde.

Die Straßburger Richter erklärten, ohne das psychologische Attest hätten dem Mann Haftstrafen bis an sein Lebensende gedroht. Dies sei unverhältnismäßig und verstoße gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung. Darüber hinaus liege ein Verstoß gegen die Gewissens- und Religionsfreiheit vor.

(KNA)
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