Dresden Gericht schmettert Klage um Bau der Waldschlößchenbrücke ab
Leipzig · Viele Jahre nach Fertigstellung der Dresdner Waldschlößchenbrücke hat das Bundesverwaltungsgericht am Freitag eine Klage um den umstrittenen Bau abgeschmettert.
Zwar sei der zugrundeliegende Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2004 rechtswidrig, urteilten die Richter in Leipzig (Az.: 9 C 3.16). Dies führe aber nicht automatisch dazu, dass er aufgehoben werden müsse. Vielmehr könnten die zuständigen Behörden die Planungen nachbessern. Dies müsse unter anderem durch eine Verträglichkeitsprüfung erfolgen. Das Gericht setzte für die ergänzenden Prüfungen keine Fristen fest.
Um den Bau der Brücke hatte es jahrelang politische und juristische Streitereien gegeben. Kritiker sahen die Landschaft des berühmten Elbpanoramas verschandelt, auch Artenschutzaspekte wurden diskutiert. Im November 2007 begann der Bau, im Sommer 2013 wurde die Brücke für den Verkehr freigegeben.
Im Juni 2009 wurde der Kulturlandschaft Dresdner Elbtal der Welterbetitel aberkannt, weil die Waldschlößchenbrücke aus Sicht der Unesco das Landschaftsbild dramatisch veränderte. Die gewaltige Stahlbetonkonstruktion überspannt mit einer Gesamtlänge von rund 636 Metern fast die gesamte Breite der Elbauen.