Bildung einer terroristischen Vereinigung Haftstrafen für Mitglieder der "Oldschool Society"

München · Das Oberlandesgericht München hat vier Mitglieder der rechtsextremen "Oldschool Society" am Mittwoch zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt.

 Letzter Prozesstag vor dem Oberlandesgericht München.

Letzter Prozesstag vor dem Oberlandesgericht München.

Foto: dpa

Nach elfmonatiger Beweisaufnahme sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Angeklagten eine terroristische Vereinigung gebildet hatten. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht etwas unter der Forderung der Bundesanwaltschaft — die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert.

Angeklagt waren drei Männer und eine Frau aus Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen. Ziel seien Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte gewesen. Oberstaatsanwalt Jörn Hauschild forderte Haftstrafen zwischen viereinhalb und sieben Jahren. Er geht davon aus, dass die Gruppe tatsächlich Anschläge plante. Zwei Mitglieder hätten dafür bereits gefährliche illegale Feuerwerkskörper in Tschechien besorgt.

Die Verteidiger hatten in ihren Plädoyers hingegen tatsächliche Anschlagspläne der Gruppierung angezweifelt und Freisprüche verlangt. Die vier Angeklagten hätten zwar über Gewalttaten gegen Flüchtlinge geredet, darüber seien sie aber nicht hinaus gekommen, argumentierten die Anwälte.

Sie hatten sich über das Internet zusammengefunden und ihre Hasstiraden über soziale Netzwerke und Messaging-Dienste ausgetauscht. Nur einmal trafen sie sich persönlich. Vor dem zweiten Treffen der Gruppe im Mai 2015 schlugen die Ermittler zu und nahmen die vier in einer bundesweiten Razzia fest.

Gefunden wurden Gas- und Schreckschusswaffen, Schlagringe, Schwerter, außerdem jene Feuerwerkskörper aus Tschechien sowie Nägel. In einem von den Ermittlern abgefangenen Telefonat hatten der "Präsident" und sein "Vize" darüber gesprochen, wie sie mit Nägeln die Zerstörungskraft der Sprengkörper erhöhen könnten.

(maxk/dpa)
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