Kapitän fühlt sich "diskriminiert" Mützenpflicht für Lufthansa-Piloten vor Bundesarbeitsgericht
Erfurt · Das Bundesverwaltungsgericht in Erfurt prüft am Dienstag, ob Lufthansa-Piloten diskriminiert werden, weil sie anders als ihre Kolleginnen auf Flughäfen Mützen tragen müssen.
29.09.2014
, 20:05 Uhr
Ein Pilot fühlte sich diskriminiert, weil die Dienstbekleidungsvereinbarung Männern eine Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit vorschreibt, Pilotinnen aber aus Rücksicht auf deren Frisur die Wahl lässt. Laut Vorinstanz werden Männer durch die Mützenpflicht nicht benachteiligt, sondern lediglich "anders" als Frauen behandelt.