Gerichtsurteil Reisepass darf bei Terrorismus-Verdacht entzogen werden

Köln · Im Kampf gegen den Terror haben die Behörden ein weiteres Instrument: Einem deutschen Staatsangehörigen darf der Reisepass aufgrund eines konkreten Terrorismus-Verdachts entzogen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch.

Das sind die Verbündeten im Kampf gegen IS
Infos

Das sind die Verbündeten im Kampf gegen IS

Infos
Foto: afp, FC

Die Klage eines 28-Jährigen, der im Verdacht stand, sich in Syrien einer terroristischen Gruppierung anschließen zu wollen, wurde damit abgewiesen. Das Gericht gab das Urteil schriftlich bekannt, nachdem die Beteiligten auf eine mündliche Verhandlung verzichtet hatten.

Dem in Deutschland geborenen Kläger hatte die Stadt Bonn im Juni 2013 seinen Pass entzogen und den Geltungsbereich seines Personalausweises auf die Bundesrepublik beschränkt. Dem lag ein Behördenzeugnis des Bundesamts für Verfassungsschutz zugrunde, wonach der Mann der "islamistisch-jihadistischen Szene" zuzurechnen sei und plane, nach Syrien auszureisen. Der Kläger bestritt die Vorwürfe. Im August stellte die Polizei fest, dass der Betroffene die Wohnung in Bonn aufgegeben hatte. Laut Polizei versuchte er im Juni und August, trotz der Passentziehung in die Türkei einzureisen, sei aber von den türkischen Grenzbehörden zurückgewiesen worden. Zur Zeit halte er sich in Bulgarien auf.

Das Gericht nannte die Klage schon deshalb unzulässig, weil der Kläger keine aktuelle Anschrift habe, unter der er für das Gericht erreichbar sei. Allein die Vertretung durch einen Rechtsanwalt reiche nicht aus. Darüber hinaus habe die Klage aber auch in der Sache keinen Erfolg: Eine Passentziehung sei aufgrund konkreter Tatsachen möglich, die für eine Gefährdung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland sprächen. Die Gefährdungseinschätzung der Behörde müsse nicht auf eindeutigen Beweisen beruhen, sondern lediglich nachvollziehbar und in einem Gerichtsverfahren überprüfbar sein. Diese Voraussetzungen lägen hier vor. Gegen das Urteil kann laut Angaben innerhalb eines Monats nach Zustellung Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.

(KNA)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Habemus Pasta!
"Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" Habemus Pasta!