Topmodel-Finale wird am 28. Mai wiederholt ProSieben will Droh-Anruferin verklagen

Düsseldorf · Der unbekannten Anruferin, die für den Abbruch des Finales von "Germany's Next Topmodel" verantwortlich ist, droht eine hohe Schadensersatzklage. Die Mannheimer Polizei ermittelt.

Germany's Next Topmodel (GNTM): Bombendrohung beendete Finale
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GNTM-Finale wegen Bombendrohung abgebrochen

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Foto: dpa, ua fpt

"Beim Abbruch einer so großen Veranstaltung kommen schnell mehrere hunderttausend Euro Schaden zusammen", sagte der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter gegenüber unserer Redaktion. Ein Sprecher von ProSieben hat uns außerdem bestätigt, dass das Unternehmen Schadensersatz geltend machen werde in dem Fall, dass die Anruferin aufgespürt wird.

Vetter sagte uns weiter, auf die mutmaßliche Täterin könnte auch eine Schmerzensgeldklage zukommen, sollte beispielsweise jemand einen Nervenzusammenbruch erlitten haben.

Polizei: Anruferin und Motiv noch unbekannt

Eine Unbekannte hatte am Donnerstagabend gegen 21 Uhr in der SAP-Arena in Mannheim angerufen und mit einer Bombe gedroht. Die Live-Sendung von ProSieben wurde daraufhin unterbrochen und die Arena evakuiert. Die Ermittlungen der Polizei in dieser Sache laufen.

Ein Sprecher sagte uns, die Kriminalpolizei versuche momentan, den Anruf zurück zu verfolgen. Erst dann könne man auch mögliche Angaben zum Motiv der Täterin machen. Ob es dazu schon im Laufe des Freitags neuere Erkenntnisse geben werde, konnte der Sprecher nicht sagen.

Zunächst hatte die Polizei am Abend einen verdächtigen Koffer untersucht. Die Beamten konnten aber schnell Entwarnung geben, nachdem Spezialisten das Gepäckstück in der SAP-Arena geöffnet hatten und darin nichts Verdächtiges fanden. Mittlerweile habe sich der Eigentümer des Koffers auch gemeldet, so der Sprecher. Nähere Angaben wollte er nicht machen.

Zivilrecht orientiert sich an §126 des Strafgesetzbuches (StGB)

Das Zivilrecht orientiere sich in so einem Fall am Strafrecht, welches ebenfalls zur Anwendung kommen dürfte, sagt Strafverteidiger Vetter. Demnach gilt für diesen Fall §126 des Strafgesetzbuches (StGB), der die "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" beschreibt. Die Anruferin muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

Je nachdem, ob zum Beispiel Vorstrafen vorliegen, könne eine solche Strafe von einem "strengen Amtsgericht" auch nicht zur Bewährung ausgelegt werden, sagt Vetter.

Sollte es sich bei der Anruferin allerdings um ein Kind, also um eine nicht strafmündige und geschäftsfähige Person handeln, könne man nicht mit einer Strafe rechnen, so Vetter weiter. Ähnliches gelte auch im Fall einer eingeschränkten Schuldfähigkeit, wie etwa bei einer psychischen Erkrankung der mutmaßlichen Täterin.

ProSieben weist Vorwürfe gegen Ablauf der Evakuierung zurück

ProSieben verteidigte am Morgen gegenüber unserer Redaktion das Vorgehen während der Evakuierung. "Um eine Panik in der Halle zu verhindern, haben wir in Absprache mit dem Krisenstab von einem technischen Defekt gesprochen. Erst nachdem die Halle evakuiert war, durften wir den wahren Grund nennen", so ein Sprecher.

Nach der Evakuierung wurde spekuliert, der VIP-Bereich der Halle sei zuerst evakuiert worden. Das wies der Sprecher uns gegenüber zurück: "Die Verantwortlichen von ProSieben haben im Übrigen als letzte die Halle verlassen." Der Sprecher dankte außerdem Polizei und Security für den geregelten Ablauf vor Ort.

Finale soll nachgeholt werden

Mittlerweile hat der Sender angekündigt, wann das abgebrochene Finale nachgeholt werden soll. Auf Twitter teilte ProSieben mit, dass am 28. Mai die Neuauflage stattfinden soll:

Ursprünglich war auf diesem Sendeplatz ein Rückblick auf die aktuelle Staffel geplant, so ProSieben in einer Pressemitteilung. Aufgrund des kurzen Planungsvorlaufes werde der Sender nun eine andere, neue Form für das Finale wählen, als ursprünglich in Mannheim geplant.

Einen Erfolg gab es für ProSieben dann am Abend doch noch: Das Ersatzprogramm, das der Sender ab 21.35 Uhr sendete, war erfolgreicher als das Finale selbst, berichtet Quotenmeter.de. Demnach kam der Film "Blind Side" auf 2,03 Millionen Zuschauer und damit auf eine Gesamtquote von 9,3 Prozent — knapp zwei Prozentpunkte mehr als das Live-Finale.

Wir berichten an dieser Stelle weiter aktuell. Lesen Sie auch noch einmal den Live-Ticker des Topmodel-Finales.

(RPO, HeBu, mit dpa)
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