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Alkohol am Steuer Opposition fordert strikte Null-Promille-Grenze

Düsseldorf/Saarbrücken · Wer Alkohol getrunken hat, soll sich nach dem Willen von Grünen und Linken künftig nicht mehr ans Steuer setzen dürfen. Die Opposition plant, eine Gesetzesänderung in den Bundestag einzubringen. Sie fordert die Null-Promille-Grenze. Doch wo gelten in Europa eigentlich welche Promillegrenzen? Ein Überblick.

So viele Kalorien stecken im Alkohol
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Foto: dpa, rho kno cul

"Wir haben eine klare gesellschaftliche Akzeptanz für null Promille", sagte der Grünen-Verkehrsexperte Stephan Kühn. Seine Partei werde daher vor der Sommerpause einen Antrag für eine Gesetzesänderung in den Bundestag einbringen. Auch die Verkehrsexpertin der Linken, Sabine Leidig, plädierte für null Promille. Immer wieder zeige sich, "dass Menschen nach dem Konsum von Alkohol nicht einschätzen können, ob sie noch ausreichend Reaktionsfähigkeit besitzen, um ein Auto sicher im Verkehr zu steuern".

Begrüßt wurde der Plan auch in der SPD. Deren Verkehrsexpertin Kirsten Lühmann sagte zu dem Vorstoß aus der Opposition: "Das ist ein gutes Vorhaben. Es steht aber nicht im Koalitionsvertrag." Gleichwohl sei die Zeit reif "für den Beginn einer gesellschaftlichen Debatte dazu".

In Deutschland gelten bislang folgende Promillegrenzen

Null-Promille-Grenze: Seit 2007 gilt für Fahranfänger in ihrer zweijährigen Probezeit und für alle Personen bis 21 Jahre eine strikte Null-Promille-Grenze. Wer sich trotz Verbot mit bis zu 0,5 Promille am Steuer erwischen lässt - und noch keine erkennbaren Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen - wird ein Bußgeld von 250 Euro verhängt und es gibt zwei Punkte in Flensburg. Befindet sich der Fahrer noch in der Probezeit drohen weitere Auflagen wie etwa die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar. Verursacht der angetrunkene Fahrer einen Unfall, oder zeigen sich Anzeichen von Fahrunsicherheit, drohen höhere Strafen.

0,3 Promille-Grenze: Ab dieser Menge, die bereits durch das Trinken von einem Bier (0,33 Liter) erreicht werden kann, wird von einer "relativen Fahruntüchtigkeit" ausgegangen. Fällt der Fahrer durch eine unsichere Fahrweise (Schlangenlinien) auf, droht der Vermerk einer Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr. Verursacht der alkoholisierte Autofahrer einen Unfall, so muss mit einer Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gerechnet werden. Hier drohen Geld- oder Freiheitsstrafen und die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate. In Flensburg kommen sieben Punkte im Verkehrszentralregister hinzu.

0,5 Promille-Grenze: Liegt der Alkoholgehalt im Blut sogar bei 0,5 Promille, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und wird beim Erstverstoß mit einer Geldbuße von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und vier Punkten geahndet. Für Wiederholungstäter wird es teurer, 1000 Euro beim zweiten und 1500 Euro beim dritten Verstoß. Und auch hier gilt: Kommt es zu einem Unfall ist mit weiterreichenden Konsequenzen zu rechnen.

1,1 Promille-Grenze: Ab dieser Grenze verstehen die Ordnungshüter keinen Spaß mehr. Hier erreicht der Fahrer die "absolute Fahruntüchtigkeit". Die Wahrscheinlichkeit einen Unfall in dieser Verfassung zu verursachen, ist zehnmal höher als unter nüchternen Bedingungen. In jedem Fall erfolgt eine strafrechtliche Verfolgung. Es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, und der Führerschein kann für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren entzogen werden. In Flensburg werden sieben Punkte registriert.

1,6 Promille-Grenze: Wer sich mit 1,6 Promille ans Steuer setzt muss zusätzlich zu den unter "1,1 Promille-Grenze" genannten Strafen noch mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Im Volksmund wird diese Untersuchung "Idiotentest" genannt.

Diese Promille-Grenzen gelten in Europa

Eine strikte Null-Promille-Grenze gibt es in Tschechien und Ungarn. Bereits bei geringem Alkoholkonsum drohen in Tschechien Geldstrafen ab 100 Euro, in Ungarn bis zu 980 Euro. In Polen und Schweden gelten mit 0,2 Promille die zweit strengsten Alkoholgrenzen.

In Großbritannien hingegen liegt die Grenze bei 0,8 Promille. Doch dafür wird es bei einem Verstoß dort auch richtig teuer: Es drohen bis zu 5715 Euro.

In allen anderen europäischen Ländern liegt die Promillegrenze bei 0,5 - genau wie in Deutschland. Während man in Frankreich mit Beträgen ab 135 Euro belangt wird, werden in Italien mindestens 500 Euro fällig.

Ich fühle mich noch nüchtern - aber bin ich es auch?

Wie sehr schon geringe Alkoholmengen die Fahrtüchtigkeit einschränken, zeigt sich immer wieder in den Unfallstatistiken. Bereits ab 0,2 Promille lassen Konzentration und Sehvermögen nachweislich nach. Bemerkbar alkoholisiert sind Fahrer ab 0,3 Promille - die Fähigkeit, komplexere Tätigkeiten auszuführen, ist eingeschränkt. Und ab 0,5 Promille - daher auch die gesetzlich geregelte Grenze in Deutschland - besteht eine nachweisbare Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit.

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