Bundesverfassungsgericht Klage gegen türkischen Wahlkampf in Deutschland erfolglos

Karlsruhe · Ein Versuch, die Wahlkampf-Auftritte türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland zu unterbinden, ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Klage einer Privatperson gar nicht erst zur Entscheidung an.

 Die deutsche und türkische Fahne wehen gemeinsam. (Symbolfoto)

Die deutsche und türkische Fahne wehen gemeinsam. (Symbolfoto)

Foto: dpa, jka vfd tba kri

Die Verfassungsklage einer nicht näher bezeichneten Privatperson ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Zwar hätten ausländische Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder prinzipiell keinen Anspruch darauf, ins Bundesgebiet einzureisen, um hier amtliche Funktionen auszuüben, wie die Richter in Karlsruhe ausdrücklich hervorheben.

In dem Fall habe der Kläger aber "nicht hinreichend substantiiert dargelegt", inwiefern er durch das Nichteingreifen der Bundesregierung bei den jüngsten Auftritten persönlich in Grundrechten verletzt sei. Für einen Erfolg ist eine solche Betroffenheit Grundvoraussetzung. Inhaltlich wurde die Beschwerde daher nicht mehr näher geprüft. (Az. 2 BvR 483/17)

Konkret ging es um den Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten Binali Yildirim am 18. Februar in Oberhausen.

(rent/dpa)
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