Hamburg Erdogan erringt vor Gericht Teilerfolg gegen Böhmermann

Hamburg · Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan eine einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann erlassen. Das teilte das Gericht gestern mit. Dabei geht es um das Gedicht "Schmähkritik", das Böhmermann Ende März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen hatte. Mit seiner Entscheidung hat das Gericht dem Antrag des türkischen Staatsoberhauptes teilweise stattgegeben. Böhmermann darf bestimmte Passagen des Gedichts nicht wiederholen, die Erdogan angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse (Az.

Wer ist Jan Böhmermann? Der ZDF-Satiriker und Moderator im Porträt
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Das ist Jan Böhmermann

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: 324 O 255/16). Das Gericht hält die Aussagen für zulässig, die sich mit dem Umgang von Erdogan in der Türkei mit der Meinungsfreiheit beschäftigen. Erlaubt bleiben Aussagen wie "Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident" und "Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt". Den größeren Teil des Gedichts hält das Gericht hingegen für unzulässig, vor allem wegen des Sexualbezuges mancher Aussagen. Der Anwalt Böhmermanns, Christian Schertz, sagte: "Wir halten den Gerichtsbeschluss in der konkreten Form für falsch.

" Das Gericht gehe richtigerweise davon aus, dass es sich bei dem Gedicht um Kunst und eine Satire handle. Es mache aber den Fehler, bestimmte Aussagen herauszugreifen. "Das geht im Bereich der Kunstfreiheit nicht."

(dpa/RP)
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