Berlin Kirchen begrüßen Islam-Feiertag

Berlin · Die großen deutschen Kirchen haben die historischen Verträge zwischen der Stadt Hamburg und den muslimischen Verbänden überraschend positiv aufgenommen. Die SPD empfiehlt für NRW eine Nachahmung.

Die Verträge zwischen der Stadt Hamburg und islamischen Verbänden zur Einführung muslimischer Feiertage könnten ein Muster für gute Beziehungen zwischen den Religionen sein. Dies sei ein "gutes Signal", sagte Hans-Joachim Jaschke, Weihbischof im Erzbistum Hamburg. Die Deutsche Bischofskonferenz freue sich über die Vereinbarungen. In den Verträgen bänden sich die Muslime durch Rechte und Pflichten in die Gesellschaft und Verfassungswirklichkeit ein, sagte Jaschke. Die Muslime seien "eine große religiöse Gruppe, die wir zu respektieren haben".

Die Verträge schafften Klarheit, weil sich die Muslime darin verpflichteten, die religiöse Neutralität des Staates sowie die Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen anzuerkennen. Jaschke betonte, dass die muslimischen Feiertage nicht als gesetzliche Feiertage anerkannt würden. Das würde der in Deutschland in Jahrhunderten gewachsenen christlichen Tradition widersprechen.

Mit den Verträgen werde "deutlich, dass Religionsausübung keine Sachen für Nischen ist, sondern für Öffentlichkeit und gesellschaftlichen Diskurs", ergänzte Christian Drägert, Vizepräsident der Evangelischen Kirche im Rheinland. "Regelungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften über Fragen wie Religionsunterricht, Feiertage und ähnliches sind sinnvoll, weil sie Klarheit und Verlässlichkeit schaffen", fügte er hinzu.

Als erstes deutsches Bundesland hat sich Hamburg auf zwei grundsätzliche Verträge mit drei islamischen Verbänden und der alevitischen Gemeinde geeinigt. Die Vereinbarungen sichern Muslimen weitgehende Rechte in der Schulbildung sowie eigene religiöse Feiertage und Bestattungsrituale zu. Außerdem bekennen sich die Islamverbände darin zur demokratischen Grundordnung in Deutschland.

Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass muslimische Feiertage wie kirchliche behandelt werden. Konkret bedeutet dies, dass muslimische Schulkinder an zwei Tagen im Jahr schulfrei bekommen können. Sie dürfen an einem von drei Feiertagen des Ramadanfests und an einem von vier Feiertagen des Opferfests dem Unterricht fernbleiben. Diese Regelung ähnelt der für christliche Schüler an Feiertagen wie Fronleichnam, die in Hamburg keine gesetzlichen Feiertage sind. Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, sich zu diesen Festen freizunehmen, müssen die Arbeitszeit aber nachholen. Weiterhin sollen an staatlichen Schulen auch muslimische Lehrer das Fach Religion unterrichten.

Die Politik reagierte positiv auf den Vorstoß. "Das ist keine politische Sensation. Der Islam hat eine immer stärkere Stellung in Deutschland, der Vertrag in Hamburg ist eine natürliche Folge dieser Entwicklung", sagte der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach. Eine Entwertung des christlichen Fundaments sehe er nicht. SPD-Vize Aydan Özoguz empfahl den übrigen Bundesländern, dem Beispiel Hamburgs zu folgen. Die stärkere Wahrnehmung muslimischer Feiertage könne auch dazu führen, dass sich Christen und Muslime mehr über ihre Religionen austauschen, so die SPD-Politikerin.

Ein Sprecher der NRW-Landesregierung erklärte lediglich, der Vertrag bestätige im Wesentlichen bestehendes Recht.

(RP)
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